Stadtdekan schließt sich Reue der Landeskirche angesichts Ausgrenzung von Menschen auf Grund sexueller Diskriminierung an

Evangelische Kirche von Frankfurt und Offenbach sieht sich im Einklang mit der Landeskirche

Reue angesichts von Ausgrenzung von Menschen auf Grund von sexueller Diskriminierung hat die Landeskirche, die Evangelische Kirche in Hessen-Nassau (EKHN), gezeigt. Der Stadtdekan von Frankfurt und Offenbach, Holger Kamlah, schließt sich dem an und begrüßt, dass in der EKHN die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden ist.

Die Evangelische Kirche in Frankfurt und Offenbach, einschließlich der Diakonie Frankfurt und Offenbach, ist mit Truck und Engagement auch 2024 bei der CSD-Kundgebung am 10. August mit von der Partie. Stadtdekan Holger Kamlah, der die Kirche in beiden Städten repräsentiert, ist es ein Anliegen, dass die hiesige Kirche mit durch die Stadt zieht und ein Zeichen für Akzeptanz und Respekt setzt.

Kamlah sieht sich im Gleichklang mit der Landeskirche, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Zehn Jahre nach der Einführung von Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare und fünf Jahre nach einer inzwischen weltweit nachgefragten Handreichung zum Umgang mit Trans-Personen in Gemeinden hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) im April 2023 auf der Landessynode, die in Frankfurt im Dominikanerkloster abgehalten wurde, queere Menschen um Verzeihung für in der Vergangenheit erlittenes Leid und Zurücksetzung gebeten.

In dem mit großer Mehrheit verabschiedeten „Schuldbekenntnis“ heißt es unter anderem, dass Lesben, Schwule, Trans- und Intersexuelle auch in Gemeinden und Einrichtungen der EKHN lange Zeit Diskriminierung widerfuhr. „Dem haben wir als Kirche nicht gewehrt. Schlimmer noch: Wir haben die Würde von Gottes Geschöpfen verletzt in Erklärungen und Verlautbarungen, welche sich einseitig auf ein nur binäres, heteronormatives und letztlich patriarchales Familienmodell bezogen“, heißt es in der Erklärung. „Viel zu lange hat auch die EKHN die Vielfalt der Geschlechter, unterschiedlicher sexueller Orientierungen, Lebensweisen und Familienmodelle nicht geachtet, sondern zu begrenzen versucht. Als Kirchenleitung und Kirchensynode bitten wir vor Gott und den Menschen dafür um Vergebung. Alle, denen wir damit Unrecht getan haben, bitten wir um Vergebung.“

Gleichzeitig dankten Kirchenleitung und Kirchensynode in dem Papier ausdrücklich allen Menschen, die an den Schritten zur Anerkennung queerer Menschen mitgewirkt haben. „Betroffene haben durch ihren Mut und ihre Beharrlichkeit dafür gesorgt, dass das diskriminierende Verhalten gegenüber queeren Menschen sichtbar gemacht wurde. Sie haben mit Geduld und Offenheit diesen Weg zu mehr Vielfalt ermöglicht“ heißt es in der Erklärung.

Seit 2002 sind Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in der EKHN möglich. Seit dem 1. Januar 2019 heißen sie nun auch offiziell „Trauungen”. Das beschloss die Synode der EKHN im November 2018 mit großer Mehrheit.

Nach der Evangelischen Kirche im Rheinland war die EKHN die zweite evangelische Landeskirche, die 2002 eine Segnung homosexueller Paare ermöglichte. Dies hatte die EKHN-Synode nach umfassender theologischer Diskussion auf breiter Ebene in den neunziger Jahren beschlossen.

2013 erfolgte ein weiterer Schritt: Die Lebensordnung der EKHN wurde so überarbeitet, dass die Gottesdienste zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit den traditionellen Trauungen weitgehend gleichgestellt wurden. Sie können nun auch in den Kirchenbüchern eingetragen und beurkundet werden.

Weitere Informationen zu dem Thema finden sich hier.