Energiesparen – das Gebot der Stunde

Energiesparen – Gebot der Stunde

Energie einzusparen ist das Gebot der Stunde. Aus Solidarität mit denjenigen, die sonst leer ausgehen könnten. Aus Kostengründen und für den Umweltschutz. Hier finden Sie Näheres zum Energiesparkonzept, das Dekanatssynode/Regionalversammlung am 14. September 2022 beschlossen haben. Die Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden gelten ab sofort und bis zum 28. Februar 2023. Bei Fragen zur Umsetzung wenden Sie sich gerne an energiesparen@ek-ffm-of.de


Umsetzung Energiesparkonzept Winter 2022/2023 – Anschreiben Fachbereiche und Verwaltungsabteilungen

Umsetzung Energiesparkonzept Winter 2022/2023 – Anschreiben Gemeinden



Um es den Mitarbeitenden des Evangelischen Regionalverbandes leichter zu machen, Energie zu sparen, hat der Theologische Geschäftsführer, Diakoniepfarrer Markus Eisele, Möglichkeiten zusammengestellt worauf im Arbeitsalltag geachtet werden sollte:

Die 10 Gebote des Energiesparens im ERV

Wir wollen und müssen Energie sparen

... weil die Kosten sonst aus dem Ruder laufen.
... weil wir als Kirche und Diakonie unseren solidarischen Beitrag leisten, damit allen, die dringend auf Energie angewiesen sind, genug zur Verfügung steht.
... weil es aus ökologischer Sicht dringend geboten ist, den Verbrauch fossiler Energien zu reduzieren.


Im ERV und allen seinen übergemeindlichen Einrichtungen gilt deswegen:

  1. Büros: Räume für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten bis maximal 19 ° C heizen (Arbeitsstättenrichtlinie).
  2. Bei Nichtnutzung von Büros Heizung auf Frostschutz *stellen.
  3. Mobiles Arbeiten: Mitarbeitende können, wo es möglich ist, im Rahmen der Dienstvereinbarung und in Absprache mit der Dienststellenleitung diese Option nutzen.
  4. Die Beheizung von nicht zum Aufenthalt bestimmten Nebenflächen (Flure, Lagerräume etc.) ist auszustellen.
  5. Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher ausschalten, wenn sie überwiegend dem Händewaschen dienen.
  6. Keine Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen, Ausnahmen sind Sicherheits- und Notbeleuchtung.
  7. Energiesparverantwortliche stellen den Frostschutz sicher und prüfen die Temperatureinstellung der Heizkörper, um Verschwendung vorzubeugen.
  8. In Kindertagesstätten soll es mit Ausnahme der Nebenflächen keine wesentlichen Einschränkungen geben. Die in den Richtlinien für den Betrieb von Kitas und Arbeitsstätten benannte Temperatur soll nicht überschritten werden.
  9. In Gemeindehäusern Versammlungsflächen zur Nutzungszeit bis maximal 18°C heizen, ansonsten die Temperatur absenken, dabei den Frostschutz sicherstellen.
  10. Wohngebäude sind von den Einschränkungen ausgenommen.

Laden Sie Die 10 Gebote des Energiesparens im ERV hier als Druckdatei herunter: Download

Mitarbeitende der Evangelischen Kirche und der Diakonie Frankfurt und Offenbach können sich unter FFM: 069 53 02 22 2, Höchst: 069 75 93 67 21 0, OF: 069 82 97 70 40 bei Problemlagen zu Inflation und Energiekosten an Beratungsstellen vermitteln lassen.