Schulung zum Betrieblichen Ersthelfer

Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende im ERV (ohne Kindertagesstätten)

Gut ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sind als erstes Glied der Rettungskette unverzichtbar. Bis zum Eintreffen der professionellen Helfenden (Rettungsdienst, Notärztin oder Notarzt) vergehen oft kostbare Minuten.

Ein rasches und fachkundiges Handeln im Notfall ist hier unverzichtbar und kann sogar Leben retten. Zielgerichtet kann allerdings nur helfen, wer erkennt, welche Maßnahmen notwendig sind und diese auch beherrscht, also ausgebildet ist. Rechtzeitig kann die Hilfe nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass zu jeder Zeit und an jedem Ort bei einem Unglücksfall umgehend geschultes Personal planmäßig eingesetzt werden kann und die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung stehen.


Wie viele Beschäftigte müssen in Erster Hilfe ausgebildet sein?

Wichtig ist, dass im Notfall zu jeder Zeit mindestens ein Ersthelfer bzw. eine Ersthelferin vor Ort verfügbar ist. Die genaue Zahl richtet sich – resultierend aus der Gefährdungsbeurteilung – nach der Art und Schwere der Gefährdung in einer Betriebsstätte. Als Berechnungsgrundlage dient weiterhin die Zahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten in einem überschaubaren Gebäudeteil.

Nach DGUV Vorschrift 1 § 26 sind das:

  • bei zwei bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer bzw. eine Ersthelferin
  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%


In welchem zeitlichen Abstand muss ausgebildet werden?

Begonnen wird mit einer Erste-Hilfe-Ausbildung, bei der neben theoretischem Wissen bereits praktische Übungen im Vordergrund stehen (1 Tag). Danach folgt im 2-Jahres-Rhythmus die Auffrischung der Kenntnisse mit einem ebenfalls 1-tägigen Erste-Hilfe-Training. Sind seit der letzten Schulung mehr als 2 Jahre vergangen, sollte erneut eine Erste-Hilfe-Ausbildung besucht werden, um für den Ernstfall hinreichend qualifiziert zu sein.

Bevor der ausgebildete Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden kann, muss er oder sie zunächst noch formlos vom Arbeitgeber bzw. von der Personalstelle benannt werden.

Erklärungen zur Kostenübernehme und ein Link zur Online-Anmeldung s.u..


Erklärungen zur Kostenübernahme und Anmeldung

*WICHTIG*
Um die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft (BGW oder VBG) zu gewährleisten, bringen Sie bitte zum Schulungstermin unbedingt das Anmelde-/Abrechnungsformular ausgefüllt, gestempelt und von Ihrem Dienstvorgesetzten unterzeichnet mit. Die jeweiligen Verfahren zur Kostenübernahme sind weiter unten beschrieben.

Die Nr. und bei welcher Berufsgenossenschaft Sie versichert sind, erfragen Sie bitte schriftlich hier: versicherungen@ek-ffm-of.de


Verfahren zur Kostenübernahme – Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW)

Mithilfe des Online-Verfahrens lässt sich unkompliziert prüfen, ob für die zur Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung vorgesehenen Personen eine Kostenübernahme durch die BGW möglich ist.

  • Kostenübernahmebestätigung:
    Die Liste ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW zur Vorlage bei der Ausbildungsstelle/dem Anbieter des Betr. Ersthelferkurses.
  • Bitte beachten Sie:
    Handschriftlich nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Online-Kostenübernahmebestätigung vorliegt.


Wie ist das Formular auszufüllen? (siehe Ausfüllhilfe für das Anmeldeformular)

  1. Starten Sie das Online-Verfahren unter Erste Hilfe - bgw-online !!Wählen Sie bitte „ohne Registrierung“ aus!!
  2. die 15-stellige Unternehmensnummer 420335757994001 oder die 10-stellige Betriebsstättennummer eingeben.
  3. Kostenübernahmebestätigung für die aufgeführten Teilnehmenden ausdrucken von den unmittelbaren Vorgesetzten unterzeichnen lassen und im Original am Kurstag vorlegen.


Verfahren zur Kostenübernahme – Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)

Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die VBG zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Laden Sie sich das Abrechnungsformular, das unterschrieben im Original zum Kurs mitgebracht werden muss, auf folgender Internetseite herunter: VBG - Wie werde ich Ersthelfer?

Melden Sie sich einfach online zur Betrieblichen Ersthelferschulung an: zur Anmeldung