Die Umsatzsteuer wird künftig auch die Kirche und ihre Gemeinden beschäftigen  |

Für den ERV, die ihm angeschlossenen Kirchengemeinden und das Stadtdekanat war das Thema „Umsatzsteuer“ bislang nur in Ausnahmefällen von Bedeutung. Dies wird sich zum 1. Januar 2023 grundlegend ändern. Denn spätestens bis zu diesem Zeitpunkt – ursprünglich war der 1. Januar 2021 vorgesehen – sind die vom Gesetzgeber bereits 2015 verabschiedeten neuen Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts umzusetzen.

Um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die neuen gesetzlichen Vorgaben zuverlässig erfüllen, hat der ERV das Projekt Umsatzsteuer gestartet. Im engen Austausch mit dem Umsatzsteuerprojekt der EKHN führen wir ein eigenes Projekt, um unseren spezifischen Strukturen gerecht zu werden.

Hierzu haben wir zielgruppenspezifisch zwei Arbeitsgruppen gebildet:

  • Arbeitsgruppe „Umsatzsteuer bei Kirchengemeinden und Stadtdekanat“
  • Arbeitsgruppe „Umsatzsteuer auf Ebene des ERV“

In dieser Präsenz finden Sie unter „Weitere Infos“ wichtige Texte und Links rund um das Thema.


Kontakt

Bei Fragen zum Umsatzsteuerprojekt wenden Sie sich bitte an umsatzsteuer@ek-ffm-of.de