Trauung

Bei der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Den beiden Liebenden wird in der gottesdienstlichen Feier versichert, dass Gottes Segen sie in ihrer Ehe begleitet. Dass sie eine dauerhafte Beziehung wollen, machen die Brautleute im Trauversprechen öffentlich. Sie bringen vor der Festgemeinde und vor Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und dass sie sich einander versprechen. Wie Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage gilt, wollen Partner und Partnerin in schönen und schweren Stunden zueinander stehen, ihre Liebe gestalten und wachsen lassen.

Der Traugottesdienst
Der Traugottesdienst hat drei Hauptteile: Im ersten Teil steht die Traupredigt im Mittelpunkt. Im zweiten Teil bekräftigen Sie Ihr Jawort füreinander, empfangen den Segen Gottes für Ihre Ehe und tauschen die Ringe. In einem dritten Teil werden Fürbitten und Gebetswünsche für Ihre Ehe ausgesprochen. Sie können Ihren Traugottesdienst mitgestalten, indem Sie Lieder, Gebete, Schrifttexte auswählen oder Fürbitten formulieren. Vielleicht wollen sich Ihre Trauzeugen beteiligen, die Ringe reichen, Texte oder Gebete vortragen oder bei der Segnung mitwirken. Ihr Jawort im zweiten Teil der kirchlichen Trauung können Sie auch mitgestalten. Manche Brautpaare formulieren selbst, was sie einander versprechen wollen, andere bitten den Pfarrer oder die Pfarrerin, ihre Versprechen vorzutragen und bekräftigen diese mit ihrem "Ja", wieder andere Brautpaare möchten lieber auf die klassischen, überlieferten Traufragen antworten.

Der Trauspruch
Dieses Wort soll ein Begleiter Ihres gemeinsamen Weges sein. Suchen Sie es sich deshalb mit Sorgfalt aus. Der Trauspruch ist die Grundlage der Predigt. Die Auswahl Ihres biblischen Trauspruches ist ein wichtiger Schritt bei der Vorbereitung der kirchlichen Trauung.

Welche Bedingungen gibt es für eine kirchliche Trauung?
Bevor Sie zur Kirche kommen, sind Sie durch Ihr Ja-Wort im Standesamt vor dem Gesetz ein Ehepaar geworden. Bei der kirchlichen Trauung werden Sie also nicht verheiratet, sondern Ihre Ehe wird gesegnet. Ihnen wird zugesprochen, dass Gott Sie in Ihrer Ehe begleiten, tragen und ermutigen will. Wenn Sie beide getauft, konfirmiert und nicht aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind, steht einer kirchlichen Trauung nichts entgegen. Zur Trauung bringen Sie bitte die Heiratsurkunde vom Standesamt oder Ihr Stammbuch mit. Falls die Traukirche nicht im Bereich der Kirchengemeinde liegt, zu der Sie gehören, benötigen Sie eine Bescheinigung vom Pfarramt, damit Ihre Trauung später auch in die Kirchenbücher Ihrer Heimatgemeinde eingetragen werden kann.

Und wenn die Partner verschiedenen Konfessionen angehören?
Gehört ein Partner einer anderen evangelischen Kirche, zum Beispiel einer Freikirche an, so ist die kirchliche Trauung selbstverständlich ohne weiteres möglich.

Ist ein Partner katholisch, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie lassen sich in einer katholischen Kirche von einem katholischen Pfarrer trauen.
  • Sie lassen sich in einer katholischen Kirche trauen, und ein/e evangelische/r Pfarrer/in wirkt mit. Beide Kirchen erkennen die Trauung als gültig an.
  • Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche von einem evangelischen Pfarrer/ einer Pfarrerin trauen.
  • Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche trauen, und ein katholischer Geistlicher wirkt beim Gottesdienst mit.

Für diese Formen der kirchlichen Trauung benötigt der katholische Partner vom zuständigen Pfarrer eine schriftliche Genehmigung.

Ein Partner gehört einer anderen Religion an
Gehört ein Partner keiner christlichen Kirche, sondern einer anderen Religionsgemeinschaft an (zum Beispiel Islam, Judentum, Buddhismus), so ist eine kirchliche Trauung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies klären Sie am besten im Gespräch mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin.

Ein Partner ist geschieden
Die Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau ist auf Lebenszeit angelegt. Trotzdem wissen wir, dass viele Menschen in ihrem Vorhaben, ein Leben lang zusammen zu bleiben, scheitern. In der evangelischen Kirche ist die Trauung von Geschiedenen ohne weiteres möglich.

Ein Partner ist aus der Kirche ausgetreten
Auch in diesem Fall ist eine kirchliche Trauung grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass Sie darüber rechtzeitig mit Ihrem Pfarrer/ Ihrer Pfarrerin das Gespräch suchen. Vielleicht ist die kirchliche Trauung aber auch ein Anlass, über einen Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken.

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