„Der Zugang zum Sorgerecht ist für Väter schon jetzt sehr niedrigschwellig möglich“
Frau Heymann, nach Plänen der Bundesregierung sollen unverheiratete Väter automatisch das Sorgerecht bekommen. Die Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau haben sich dagegen ausgesprochen. Warum?
Ricarda Heymann: Weil es sehr triftige Gründe dagegen gibt. Der Zugang zum Sorgerecht ist für alle Väter schon jetzt sehr niedrigschwellig möglich. Es gibt unserer Auffassung nach derzeit keine Regelungslücke, die würde aber entstehen, wenn dieser Automatismus kommt. Denn dann müsste geklärt werden, wie der Mutterschutz gewahrt werden kann, und wie das Vorgehen bei Uneinigkeiten bis zur gerichtlichen Klärung des Sorgerechts ist. So eine Regelung ginge völlig an den Lebenswirklichkeiten vorbei.
Was genau würde sich nach den Reformplänen im Vergleich zu heute ändern?
Für die allermeisten Eltern nichts, weil sie ohnehin ab Geburt gemeinsam sorgeberechtigt sind. Viel würde sich allerdings für Frauen verändern, die von einer Zufallsbekanntschaft schwanger wurden, die sich im Laufe der Schwangerschaft getrennt haben, oder die vom Vater des Kindes Gewalt erlebt haben. In den ersten Lebenswochen des Kindes herrscht dann keinerlei Rechtssicherheit. In dieser Zeit muss beim Standesamt die Geburtsurkunde beantragt werden, es müssen 3 U-Untersuchungen gemacht werden. Das Kind kann schlimmstenfalls krank sein und es müssen medizinische Entscheidungen getroffen werden. Wie soll das möglich sein, wenn der automatisch sorgeberechtigte Vater nicht greifbar ist, wenn die Eltern keine Kommunikationsgrundlage haben, oder wenn die Frau Angst vor ihm hat?
Aber ist es richtig, den Vater einfach außen vor zu lassen?
Natürlich muss irgendwann geklärt werden, wer was wie entscheidet. Aber doch nicht in denen ersten Wochen nach der Geburt! Wenn dieses Gesetz Realität wird, müssten Mütter in Zukunft direkt nach der Geburt ein Sorgerechtsverfahren anstoßen, wenn der Vater kein Interesse am Kind hat, wenn er das Sorgerecht zur Kontrolle der Frau missbraucht oder gewalttätig ist. Das widerspricht unserer Meinung nach auch dem gesetzlichen Mutterschutz.
Warum?
Ja, das ist wenig bekannt, aber der gesetzliche Mutterschutz berührt keinesfalls nur das Arbeitsrecht. Es ist ein grundrechtlich garantiertes Recht, festgeschrieben im Artikel 6 des Grundgesetzes unter Absatz 4. Es trägt der Tatsache Rechnung, dass Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett eine besondere Schutzbedürftigkeit begründen, und dass Frauen ohne diesen Schutz Willkür und Abhängigkeit preisgegeben sind. Schon jetzt ist es so, dass die Widerspruchsfrist für Mütter im Falle eines Sorgerechtsantrags des Vaters nur sechs Wochen beträgt, also in die Zeit des Mutterschutzes fällt. Wenn wir etwas am verfahrensrechtlichen Zugang ändern wollen würden, dann wäre es die Verlängerung dieser Frist. Bei der Änderung, die vorgeschlagen wird, müssen Mütter sogar dann im Mutterschutz vor Gericht ziehen, wenn vonseiten des Vaters gar kein Interesse am Sorgerecht besteht. Klar ist: es entstünde sehr viel gerichtlicher Klärungsbedarf, das müssen alle irgendwie durchstehen.
Ist es denn nicht gut, wenn sich Familienformen vervielfältigen und auch Väter mehr in die Kindererziehung involviert sind?
Wir begrüßen es sehr, dass Familie jenseits des bürgerlichen Kleinfamilienmodells möglich ist, auch wenn dieses immer noch eine sehr viel stärkere Orientierungsfunktion hat als gemeinhin angenommen wird. Rollenmodelle für Mütter, Väter, Co-Väter, Co-Mütter leiten sich in der Realität leider immer noch von diesen stereotypen Mustern her. Wir sehen auch, dass in Heterofamilien sowohl Frauen als auch Männer in Rollenmuster zurückfallen, die sie überwunden geglaubt haben. Aber immerhin: Patchwork, Regenbogen- und Einelternfamilie dürfen heute heute auch ein bisschen normal sein. Wir wünschen uns, dass die Vielfalt der gelebten Familienmodelle noch bunter und strahlender wird, und dass Menschen sich richtig froh dafür entscheiden können – und nicht nur, weil das klassische Modell nicht geklappt hat.
Und was wünschen Sie sich für Väter?
Mehr kompetente Rollenmodelle. Es wäre viel gewonnen, wenn Väter ihre Verantwortung mit größerer Selbstverständlichkeit als ihre Aufgabe ansehen und nicht als Sonderleistung, die große Bewunderung und Dank verdient. Es stimmt mich immer wieder nachdenklich, dass engagierte Väter so heroisiert werden. Ich finde es gut, Männer zu motivieren, dass sie Vaterschaft mehr im Sinne unbezahlter Sorgearbeit auszuüben. Aber wenn man ihnen dafür extra eine Krone aufsetzt, verschärft das eher die Erwartung von Männern, dass sie es sich aussuchen können, ob sie sich kümmern oder nicht.
Es gibt bisher relativ wenig feministischen Protest gegen die Pläne, wie erklären Sie sich das?
Ich vermute, das liegt daran, dass es recht wenige Mütter gibt, die in ihrem Alltag das Problem haben, dass die Väter ihrer Kinder sich zu viel kümmern wollen. Die meisten sehnen sich wahrscheinlich eher danach, die Väter mehr in die Pflicht zu nehmen. Genau das scheint der Reformvorschlag vermeintlich zu wollen, solange man nicht so genau hinschaut. Außerdem ist Familiengründung heutzutage für die allermeisten Frauen von A bis Z durchrationalisiert. Deshalb sehen sie vielleicht das Problem nicht auf den ersten Blick. Wir müssen deutlich machen, welche wirklich katastrophalen Folgen dieser Reformvorschlag für Frauen hätte, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden. Ohnehin glaube ich manchmal, dass viele jungen Frauen gar nicht so genau wissen, wie die Rechtslage genau ist, auch schon bei der jetzigen Regelung. Wenn noch mehr Unsicherheiten entstehen, sollte es Aufklärungskampagnen für junge Frauen geben, welche Konsequenzen Mutterschaft auf ihr Leben hat: auf Selbstbestimmung, Berufswahl, Altersvorsorge usw. Schwangerschaft sollte keine Frau vor die Entscheidung stellen: Behalte ich meine Persönlichkeitsrechte oder mein Kind? Eine Frau, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt für das Kind entscheidet, sollte die Rechtssicherheit haben, dass sie ihre Mutterschaft ohne drastische Einschnitte in ihre Grundrechte und ihr Familienleben ausüben kann.
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