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Evangelische Frauen gegen automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter

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Unverheiratete Väter sollen nach Willen des Bundesjustizministeriums von Geburt an das Sorgerecht bekommen. Die Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau kritisieren die Reformpläne. Sie würden Frauen und Kinder großen Risiken aussetzen und trügen nichts zur Geschlechtergerechtigkeit bei.

Worauf gründet eine Familie, auf Verantwortung oder auf Biologie? Die Evangelischen Frauen plädieren klar für das erste. | Foto: The Honest Company on Unsplash
Worauf gründet eine Familie, auf Verantwortung oder auf Biologie? Die Evangelischen Frauen plädieren klar für das erste. | Foto: The Honest Company on Unsplash

Unverheiratete Väter sollen von Geburt an das Sorgerecht haben – so sieht es der Vorschlag einer Arbeitsgemeinschaft des Bundesjustizministeriums für eine Reform des Kindschaftsrechts vor. Die Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau kritisieren das Vorhaben in einer Stellungnahme. „Die Reformpläne stellen den Schutz der Familie als verlässliche Gemeinschaft nicht in den Mittelpunkt. Darüber hinaus gehen sie von einer falschen Grundannahme aus, der ein negatives Frauenbild zugrunde liegt. Daher lehnen wir diesen Reformvorschlag entschieden ab“, schreiben sie.

Aktuell liegt bei unverheirateten Eltern das Sorgerecht für das gemeinsame Kind bei der Mutter, solange keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wird. Seit 2013 können Väter das Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Mutter einklagen. Den Reformplänen zufolge soll die Aberkennung des Sorgerechts für ein Elternteil künftig nicht mehr möglich sein. „Mit der geplanten Neufassung wird Vaterschaft nicht mehr sozial, sondern biologisch definiert“, kritisiert Luise Böttcher, die Vorsitzende des Landesverbandes der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau. Darin zeige sich ein Wandel im Kulturverständnis: Familie werde nicht mehr als Verantwortungsgemeinschaft verstanden, sondern als biologische Verwandtschaftsverhältnis. „Diese systematischen Verschiebungen im Familienrecht halten wir für äußerst problematisch", so Böttcher.

Auch ein Umgangsrecht des Kindes gegenüber seinen Eltern wird es nach den neuen Plänen nicht mehr geben. Denn die gemeinsame Zeit von Eltern und Kindern gilt dann nicht mehr als Umgang, sondern als Betreuung und ist damit Bestandteil der elterlichen Sorge. „Gemeinsam verbrachte Zeit von Kindern mit ihren Eltern ist nicht mehr ein Recht des Kindes gegenüber seinen Eltern, sondern ein Recht der Eltern an ihrem Kind.“ Der Sinn des Familienrechts sei es, den gelebten Sozialverband gegen Zugriffe von außen zu schützen. Dies verschiebe sich aber zunehmend dahin, die Individualrechte von Müttern, Vätern und Kindern gegeneinander auszuhandeln. „Wir gehen davon aus, dass dies zu einer Zuspitzung von Trennungskonflikten führt, statt zu einer Befriedung“, schreiben die Evangelischen Frauen.

Von Seiten des Ministeriums wird die geplante Reform damit begründet, dass sich die gesellschaftliche Wirklichkeit im Familienleben gewandelt hätte. Allerdings steht eine gleichberechtigte Aufteilung der Sorgearbeit in der Realität noch immer aus, wie die Evangelischen Frauen betonen. Auch wenn Väter mehr unbezahlte Care-Arbeit leisten als früher, betrage der Gender Care Gap in Paarhaushalten mit Kindern noch immer 83 Prozent. „Nach wie vor sind es die Frauen, die für die Betreuung kleiner Kinder und die Haushaltsführung zuständig sind und in der Folge ihre Berufstätigkeit einschränken oder ganz aufgeben.“

Solange in Deutschland das sogenannte Versorgermodell so weit verbreitet bleibt, trügen Frauen die hauptsächlichen Lebensrisiken und Opportunitätskosten von Elternschaft. „Das Kindschaftsrecht ist kein geeignetes Mittel, um nach Trennung eine vermeintliche Geschlechtergerechtigkeit herzustellen, die keinesfalls die Situation der Paarfamilie vor der Trennung abbildet – darin schließen wir uns der Auffassung des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) an“, so Luise Böttcher. „Für Kinder und Eltern ist es vielmehr wichtig, in der Kontinuität zwischen den Verhältnissen vor und nach der Trennung Verlässlichkeit zu erleben.“ Auch der Kinderschutzbund und die Deutsche Liga für das Kind betonen, dass Trennungsregelungen an den Gegebenheiten vor der Trennung sowie an der Kooperationsfähigkeit der Eltern orientiert sein sollten. Sonst seien Loyalitätskonflikte zu befürchten, die das Wohl des Kindes beeinträchtigen.

Für problematisch halten die Evangelischen Frauen auch die Vorannahmen, die der geplanten Reform zugrunde liegen: „Es wird der Anschein erweckt, als würden Mütter nach einer Trennung vielfach den Vätern ihre Kinder entziehen“, kritisiert Luise Böttcher. „Es mag Fälle geben, in denen das versucht wird. Doch nach gängiger Rechtsprechung werden diesem Elternteil in solch einem Fall oft Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Hier gibt es also keine Regelungslücke. Was hingegen sehr viel häufiger der gesellschaftlichen Realität entspricht sind Väter, die nach einer Trennung nicht mehr für ihre Kinder greifbar sind – doch darin wird bislang offenbar kein gesetzlich zu regelndes Problem erkannt.“

Die Konsequenzen der geplanten Reform für das Leben vieler Frauen seien „hochproblematisch“. Die Reformpläne würden eine Entwicklung fortschreiben, die Schwangerschaft für Frauen zu einem unkalkulierbaren Lebensrisiko macht. Es entstünden jahrzehntelange Abhängigkeiten, in denen ein Erwachsener Lebensentscheidungen eines anderen Erwachsenen blockieren kann.

Auch das tatsächliche Ausmaß häuslicher Gewalt werde in den Reformplänen nicht berücksichtigt. „Die sogenannte Istanbul-Konvention hat bisher keinen Eingang ins Familienrecht und die gerichtliche Praxis vor Ort gefunden. Zuständige Behörden und die Gerichte sind nicht darin geschult, häusliche Gewalt einschätzen zu können. Schon die aktuelle Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht hebelt regelmäßig den Gewaltschutz aus. Die Gefahr von Gewalt durch Partner und Ex-Partner liegt um ein Vielfaches höher als die Gefahr eines Kindesentzuges durch die Mutter. Wenn es tatsächlich eine Regelungslücke im Kindschaftsrecht gibt, ist diese hier zu suchen“, schreiben die Evangelischen Frauen in ihrer Stellungnahme.

In Hinsicht auf die Gleichstellung und gemeinsames Verantwortungsgefühl sei mit dem Vorschlag hingegen nichts erreicht: „Die Reformvorschläge nehmen gesellschaftliche Veränderungen vorweg, die die Gesellschaft den Frauen bisher noch schuldig geblieben ist. Wie bereits bei der Unterhaltsrechtsreform 2008 würde so eine Veränderung eine Verletzung des rechtlichen Vertrauensschutzes mit sich bringen. Es fehlt an politischer Aufklärung über die Risiken der Elternschaft für junge Frauen und am politischen Willen, im Zusammenhang mit der Geschlechtergerechtigkeit Männern nicht nur Angebote, Anreize und Geschenke zu unterbreiten, sondern ihnen auch Nachteile und Einschnitte abzuverlangen. Deshalb führen solche Reformvorschläge kaum zu einer gemeinsamen solidarischen Perspektive auf das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit, sondern vertiefen die Gräben der Geschlechterkämpfe.“


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75 Kommentare

16. Januar 2020 08:19 Dirk Volkmann

Liebe Trennungseltern, meidet, sofern irgendwie möglich, Beratungsstellen, deren Trägerschaft mit der evangelischen Kirche verbunden sind. Die sexistische Grundhaltung, nicht unwesentlicher Gruppen der ev. Kirche, kann für eure Kinder den Verlust eines Elternteils begünstigen. Die Veröffentlichung dieses trennungskinderfeindlichen Artikels begründet meine Austrittsentscheidung.

16. Januar 2020 08:39 Oliver Hinz

Das vierte Gebot lautet: "Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren." Der Verein Evangelische Frauen in Hessen und Nassau macht daraus: "Du sollst deinen Vater nicht ehren, Du sollst nur deine Mutter ehren." Die Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.V. kämpfen dafür, dass unverheiratete Mütter automatisch das Sorgerecht für ihre Kinder haben, nicht aber unverheiratete Väter. Das ist eine unchristliche, sexistische Diskriminierung. Jedes Kind verdient von Geburt an Mutter und Vater und deren Liebe und Fürsorge. Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen beginnt mit dem Satz: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Die sexistische Spaltung von Familien, Eltern und der Gesellschaft ist weder die Aufgabe von Christen, noch von Christinnen! Im Gegenteil: Christinnen und Christen sollten das Recht von Kindern auf gleichermaßen beide Eltern achten und schützen.

16. Januar 2020 09:11 Alexander heinze

Der erste Eindruck Nach lesen Des Artikels war „Machtverlust“ und wo bleiben die Kinder? Die Kinder sind das Zentrum der Familie. Ich bin entsetzt von dem artikel und dazu noch von christlich geprägten Frauen. Ich bin selbst Scheidungskind und hab unter dem Kampf meiner Eltern um mich, sehr gelitten, dazu noch ein verpeiltes Jugendamt. Eine einzige Katastrophe. Sie glauben wirklich, die letzten Jahrzehnte unter altem Recht, haben den Kindern gut getan? Es hat Halbwaise produziert! Warum sollte ich als Mann kämpfen, hab doch sowieso keine Chance bei diesem Familienrecht aus der Steinzeit. Warum kann man nicht mit vertrauen, bei der Geburt des Kindes starten? Warum gleich diese komplette Ablehnung und gibt dem Vater nicht einmal die Chance? Als Mann bin ich einfach noch mehr an mein Kind durch das Sorgerecht gebunden und nicht nur eine wandelnde Kreditkarte. Ich will für das Kind da sein! Die Zeiten haben sich geändert! Wir Väter haben uns geändert! Nur anscheinend evangelische Mütter nicht! Sehr schade und traurig

16. Januar 2020 09:44 Papa Mama Auch e.V.

Liebe Redaktion, wo werden in Ihrem Artikel die Interessen des Kindes berücksichtigt? Sprechen Sie sich damit auch gegen eine jahrzehntelange Unterhaltspflicht aus, da die "Verantwortungsgemeinschaft" Familie nicht als "biologisches Vetwandtschaftsverhältnis" fehlinterpretiert werden sollte? "Familie werde nicht mehr als Verantwortungsgemeinschaft verstanden, sondern als biologische Verwandtschaftsverhältnis." "Die Konsequenzen der geplanten Reform für das Leben vieler Frauen seien „hochproblematisch“. Die Reformpläne würden eine Entwicklung fortschreiben, die Schwangerschaft für Frauen zu einem unkalkulierbaren Lebensrisiko macht. Es entstünden jahrzehntelange Abhängigkeiten, in denen ein Erwachsener Lebensentscheidungen eines anderen Erwachsenen blockieren kann."

16. Januar 2020 10:26 Markus Schreitmüller

Erstmal vielen Dank für diesen interessanten Artikel. Allerdings wirft er für mich viele Fragezeichen, als ein Vater der um sein Kind „kämpft“, auf. Das alle biologischen Väter von Geburt an, das Sorgerecht zukünftig bekommen sollen. Empfinde ich persönlich eine wichtige Veränderungen in unserem Familienrechtsystem. Im Gegensatz zu Ihrer Darstellung ist es leider so, dass mehr als die Hälfte der Mütter, mit der Ausübung des Sorgerechts „spielen“. Eine der möglichen Lösung wäre, mehr pädagogische Hilfen zur Verfügung zu stellen. Darüberhinaus sollten alle Sozialträger über den Ausbau der Hilfsangebote nachdenken. Ein Art „Elternführerschein“ wäre hier sehr hilfreich. Wie sieht derzeit die Ausgestaltung des Umgangsrechts aus? -Väter kämpfen darum ihr(e) Kind(er) zu sehen. -Mütter versuchen ihre Kinder zu beeinflussen, so dass es oftmals zu einem Loyalitätskonflikt oder zum s. g. PAS-Syndrom kommt. Beeinflusste Kinder werden in 2/3 aller Fälle später mit psychischen Problemen und ähnlichem zu kämpfen haben. Für mich, als betroffener Vater, ist es ein wichtiger Punkt die Entwicklung meines Kindes mit zu erleben und zu gestalten und das kann nicht in Umgängen alle 2 Wochen funktionieren. Um es biologisch auszudrücken ein Kind hat den Anteil der Mutter und des Vaters. Darüberhinaus ist es einfach die Aufgabe BEIDER die Kinder ein gutes, gerechtes und dem Kindeswohl verträgliches Leben zu führen. Das ist die Aufgabe von uns ELTERN, egal ob getrennt oder nicht getrennt. Der Wahn der in den letzten Jahren in Richtung Gleichberechtigung geht, ist eine Thematik, die im Familienrecht noch immer kein Einzug gehalten hat. Frauen (Mütter) sind mittlerweile mehr am Arbeiten als früher, Väter nehmen sich Erziehungsurlaub und sind präsenter in der Erziehung. Der Irrglaube dass die Erziehung nur durch die Mutter gestaltet wird, ist überholt. Aktuelle Studien zeigen das Kinder, beide Elternteile für ein glückliches Leben brauchen. Z. B. das Thema Wechselmodell wird in vielen Ländern wie z. B. Schweden praktiziert. Studien hierüber zeigen, dass es den Kindern in diesem Betreuungsmodell um einiges besser geht. Die These das häusliche Gewalt von Gerichten falsch eingeschätzt wird, da stimme ich Ihnen zu. Allerdings sieht die Realität etwas anders aus: Häusliche Gewalt gibt es auf BEIDEN Seiten. Leider sind viele Fälle inszeniert oder mit massiven Attaken die aus der psychischen Gewalt gegenüber Männern herbei geführten. Hier beginnt die alte Denke des letzten Jahrhunderte : Männer stark - Frauen schwach….. Aber das es nicht so ist, ist eine Thematik die nur langsam in den Köpfen Einzug hält… Frauen können sehr Wohl aggressiv, gewalttätig und manipulativ sein. Gewaltschutz ist ein Modetrend und hat leider vielen Müttern zum alleinigen Sorgerecht verholfen hat.

16. Januar 2020 10:33 Antje Schrupp

Liebe Kommentatoren, ich melde mich als die zuständige Redakteurin, die die Stellungnahme der Evangelischen Frauen online gestellt hat. Zur Frage nach den Interessen des Kindes: Ist es wirklich im Interesse des Kindes, mit Eltern aufzuwachsen, die sich schon vor seiner Geburt zerstritten haben? Denn nur um diese Fälle geht es hier ja. Es ist keinerlei Einwand gegen väterliches Sorgerecht generell. Wäre es nicht im Sinne des Kindeswohls, dass es Eltern hat, die sich zumindest zum Zeitpunkt seiner Geburt noch miteinander verstehen und kooperieren anstatt sich schon vor Gericht zu streiten? Zu den Einwänden von Scheidungs- bzw. Trennungskindern: Die Stellungnahme richtet sich in keiner Weise gegen ein väterliches Sorgerecht in Trennungsfällen. Es geht ausschließlich um Fälle, in denen zum Zeitpunkt der Geburt schon überhaupt keine Beziehung zwischen den Eltern mehr existierte. Selbstverständlich haben Kinder nach der Trennung ihrer Eltern ein Recht auf beide. Was hinter der Stellungnahme der Evangelischen Frauen steht ist vielmehr die Beobachtung, dass die geplante Regelung für Frauen bedeutet, dass sie, wenn sie schwanger werden, heiraten "müssen". Denn eine gemeinsame Elternschaft ist ja eine sehr enge Form der Beziehung. Das heißt, eine Frau, die vielleicht ungewollt schwanger geworden ist, muss entweder abtreiben, oder mit diesem Mann eine intensive Beziehung eingehen - nämlich als Co-Eltern eines gemeinsamen Kindes. Im Prinzip ist da die Wiedereinführung von "Kein Sex vor der Ehe".

16. Januar 2020 10:33 Sascha B.

Bin fassungslos über diesen Artikel und die ignorante und diskriminierende Sichtweise einer evangelischen Kirche. Kinder brauchen und lieben beide Eltern und haben ebenso das Recht darauf von beiden Eltern umsorgt zu werden.

16. Januar 2020 10:48 Alexander heinze

Sehr geehrte Frau schrupp, Warum geht man immer von negativem aus. Ich kann als Vater sehr wohl mein Verhalten steuern. Heißt auch wenn ich mit meiner Frau streite und nicht einer Meinung bin. Werde ich meine Kinder, immer als meine Kinder gut behandeln. Nein, sie sprechen von Einzelfällen. Aber ich bin auch hier offen. Beide Eltern müssen Kurse belegen und werden begleitet. Das Recht auf Sorgerecht sollte endlich eingeführt werden. Achja, ich kenne Fälle , wo die Frau gesagt hat - ich nehme Verhütung oder ich kann keine Kinder bekommen. Gewollt schwanger aber ohne Abstimmung mit dem Vater. Diese Männer müssen jetzt auch kämpfen. Aber wir verlieren einen Aspekt aus den Augen: Es geht um die Kinder und sie haben das Recht auf beide Elternteile ! Gruß heinze

16. Januar 2020 11:14 Markus Schreitmueller

Liebe Frau Schrupp (...) Ist es wirklich im Interesse des Kindes, mit Eltern aufzuwachsen, die sich schon vor seiner Geburt zerstritten haben?(...) Ist hier der Ansatz, wirklich genau dass um was geht? Geht es nicht viel mehr darum eine Elterneben zu gestalten und aufzubauen? Wie einer der Kommentatoren richtig schrieb: 4. Gebot “Du sollst Vater und Mutter ehren.“ Das sagt ihre Sichtweise aus? Das keine richtige Bindung von Anfang an gewollt ist. Auch geht es beim Sorgerecht von Geburt an, nicht um die Beziehungsebene der Eltern, sondern um das Recht für Kinder beide Elternteile die mit den selben Rechten und Möglichkeiten ausgestattet sind zu haben. Hier kommt die Kirche zum Einsatz: Es ist hilfreich Konzepte zu erarbeiten und beiden Elternteile, in ihrer Aufgabe ohne Machtkämpfe und Verurteilungen zu unterstützen. Für mich ist es keine Aufforderung die Denke des letzten Jahrhunderts aufleben zu lassen. Gemeinsames Sorgerecht heisst nicht, dass Eltern für immer ihren Weg zusammen gehen müssen, sondern einen Weg finden für das Kind gemeinsam zu sorgen. Gerade in der Bibel in Lukas 16,18 : Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret Ihnen nicht, ist eine wichtige Aussage versteckt. Das ist nicht nur die Aufforderung Kindesgottesdienste zu veranstalten, sondern der Auftrag an alle christlichen Vereinigungen sich für das Wohlergehen von Kindern einzusetzen. Kinder sind die Zukunft von morgen und auch die Zukunft der Kirche. Glückliche Kinder kann es nur mir der Liebe, Fürsorge und Erziehung beide Elternteile geben. Hier darf es nicht eines ideologischen Geschlechterkampf ankommen, sondern um die Ausübung einer gleichberechtigten Elternebene.

16. Januar 2020 11:37 Christoph Stabe

Sehr geehrte Frau Schrupp, es ist schon verwunderlich und erschreckend wie einseitig, voreingenommen, väterfeindlich und väterablehnend die Evangelischen Frauen und Sie argumentieren. Haben denn Kinder keinen Anspruch auf eine gesunde und altersgerechte Entwicklung und damit auf den Kontakt zu beiden Elternteilen? Entgegen der Sichtweise im Artikel und Ihrer Erwiderung sieht die häufig traurige Realität u. a. eher so aus: hochstrittige Trennungsfälle, erschwerter und boykottierter Umgang durch den betreuenden Elternteil (zumeist unsanktioniert), „geschmückt“ mit ungerechtfertigten Verleumdungen, Unterstellungen und Vorwürfen. Leider verlieren dadurch noch immer Kinder nach einer Trennung den Kontakt zum anderen Elternteil (zumeist den Vätern). Kinder brauchen beide Eltern! Das Vertreterinnen der Evangelischen Frauen sich so einseitig und ablehnend positionieren wird weitere Kirchenaustritte eher befördern als verhindern, da sich bekennende Christen in dieser Kirche dann nicht mehr aufgehoben und vertreten fühlen werden.

16. Januar 2020 11:58 Lotte

ich finde es ausserordentlich erstaunlich, dass es plötzlich so viele Super- Väter gibt, denen das Recht des Kindes derartig am Herzen liegt und denen hier so schnell die Kommentare aus dem PC fließen. Wo kommen die alle her? So schnell hat sich die Gesellschaft doch nicht verändert, oder? Die Statistiken sagen leider etwas anderes, z. B. über die Bereitschaft der Väter Elternzeit zu nehmen. Und die evangelischen Frauen, sind sie alle gemein und hinterhältig, keine guten Christinnen, wollen sie nicht die Rechte der Kinder schützen?

16. Januar 2020 12:06 Antje Schrupp

Die Position der Evangelischen Frauen ist nicht Väter-Ablehnend. Dass Väter eine enge Beziehung zu ihren Kindern haben sollen und Kinder einen Anspruch auf verlässliche Beziehungen zu ihren Vätern haben, bestreitet niemand. Worum es hier geht ist die Frage, wie sich Vaterschaft konstituiert, ob man sie an die reine Spermaspende bindet, oder ob es um eine verantwortungsvolle Familiengemeinschaft geht. Ich bin in der Tat der Ansicht, dass aufgrund von "ein mal Sex" noch nicht automatisch ein Vaterschaftsverhältnis begründet sein sollte. Ich plädiere dafür, Vaterschaft eine soziale Realität zu verstehen, nicht als Zwangsbeziehung, die sich aufgrund von Genen automatisch und unwiederruflich konstituiert. Im Übrigen ist hier noch niemand auf mein Argument eingegangen, dass es für das Kindeswohl bestimmt nicht gut ist, Eltern zu haben, die schon vor seiner Geburt zerstritten sind und nur per Gerichtsurteil zu gemeinsamer Elternschaft verdonnert werden.

16. Januar 2020 12:12 Ricarda Heymann

Liebe Kommentatoren, ich bin frauenpolitische Referentin bei den Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.V.. Wie Sie wissen, ist es seit 2013 möglich, das Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Mutter gerichtlich zu beantragen. Väter sind also keinesfalls vom Sorgerecht ausgeschlossen. Vom Sorgerecht abgesehen garantiert das Umgangsrecht Aufbau und Pflege einer Sozialbeziehung. Für einen Kindesentzug von seiten der Mutter gibt es keine rechtliche Grundlage, zumal das Sorgerecht die Pflicht zur Ermöglichung des Kontaktes zu beiden Elternteilen beinhaltet. Die Bedeutung der Elternteile für das Kind hängen unserer Auffassung nach zudem nicht ab vom Grad der biologischen Verwandtschaft, sondern von der Qualität der Beziehung. Auch dazu gibt es zahlreiche Studien. Unser Verständnis des Sorgerechts hat den Verpflichtungscharakter des Sorgerechts stärker im Blick als den Berechtigungscharakter. Das Sorgerecht formuliert eine Pflicht zur Betreuung und zur Pflege, die "Rechte" umfassen im wesentlichen die notwendigen Bestimmungen, um im Alltag in Kindesangelegenheiten geschäftsfähig zu sein. Das Sorgerecht ist kein Verfügungsrecht über das Kind und formuliert keine Machtposition. Aus frauenpolitischer Sicht gibt hinreichend viele denkbare Konstellationen, in denen ein pauschales Sorgerecht für Väter ab Geburt nicht sinnvoll erscheint, etwa wenn der Vater den Kontakt ablehnt. Und was die Zahlungsverpflichtungen angeht, die mit einer gerichtlich festgestellten und nicht im sozialen Sinne ausgeübten Vaterschaft angeht: Den Löwenanteil der Kosten der Elternschaft tragen - statistisch - Frauen. Die Verdiensteinbußen durch Zeiten der Beschäftigungsunterbrechung und -reduzierung, entgangene Lohnzuwächse und Aufstiegschancen und damit letztlich verbundene Einbußen in der Altervorsorge stellen eine ungleich höhere finanzielle Belastung dar als Unterhaltszahlungen, die der Höhe und Dauer nach begrenzt sind. Wir als Landesverband freuen uns sehr über jede Nachricht, die uns zeigt, dass Männer sich zunehmend an unbezahlter Care Arbeit beteiligen. Die große Trendwende ist hier aber bedauerlicherweise noch nicht erfolgt.

16. Januar 2020 12:31 Markus Schreitmueller

Liebe Frau Schrupp (...)Im Übrigen ist hier noch niemand auf mein Argument eingegangen, dass es für das Kindeswohl bestimmt nicht gut ist, Eltern zu haben, die schon vor seiner Geburt zerstritten sind und nur per Gerichtsurteil zu gemeinsamer Elternschaft verdonnert werden.(...) Diese Chance möchte ich gerne nutzen darauf zu antworten: Und ich möchte gleich mal eine sehr tiefgehende Frage an Sie stellen: Was definieren Sie persönlich unter dem Begriff "Kindeswohl"? Ein Begriff der in unserer Rechtsprechung eine Vielzahl von Auslegungen mit sich trägt. Ich gebe Ihnen Recht, dass ein „gewolltes“ Sorgerecht neue Angriffspunkte beinhaltet. Aber was ist für ein Kind besser: - Ein Elternteil trifft Entscheidungen, egal wie sinnig oder unsinnig sie sind. Umrahmt von Machtspielen gegenüber dem andern Elternteil? Oder beide haben die Möglichkeit mitzuentscheiden und einen Kompromiss zum „Wohle des Kindes“ zu finden. Ich bin überzeugt davon, dass das gemeinsame Sorgerecht mit der richtigen Hilfe ein überwiegender Großteil der Fälle entschärft und zu einer harmonischen Elternebene wird. Kurz zum Thema ONS oder in ihren Worten „einmal Sex“ darauf einzugehen: Wenn man ungeschützten Verkehr hat, dann sollte man sich über die möglichen Ausmasse von Anfang an bewusst sein. Dadurch das ein Kind im Mutterleib heranwachsen kann und wie ich bereits ausführte zu einem grossen Prozentsatz die Gene des anderen Elternteils trägt, fängt hier nicht nur die biologische, sondern auch soziale Vaterschaft an. Verantwortung beginnt in meinen Augen bereits beim „Liebesspiel“ und die Konsequenz haben beiden Elternteile im gleichen Masse zu tragen.

16. Januar 2020 12:40 Uche Bilson

Antje Schrupp: Ihrer Argumentation entnehme ich nur, dass unverheiratete Frauen nun auf Ihre Privilegien, nämlich „Alleinherschaft“ über das Kind einhergehend mit einer mindestens 18-jähriger Alimentierung des Vaters, eventuell verzichten müssen. Ebenso müssten diese Frauen Ihre Befindlichkeiten hintanstellen und eine Elternebene mit den Vätern entwickeln. Was für eine Zumutung. Zum Kindermachen waren diese Väter gut genug, aber zum Vater sein, dazu muss die Mutter einverstanden sein? Und wenn einmal Sex den Vater nicht dazu berechtigt Vater zu sein, wieso dann die Mutter? Das Thema Streit ist auch kein Argument gegen gemeinsame Elternschaft. In allen Familien kommt es vor, dass sich gestritten wird. Das ist sogar ein guter Prozess. Dabei kann man lernen, wie man streitet und dass man sich danach auch wieder vertragen kann. Das ist wichtig! Lotte: Die Statistiken mit Vätern, die Elternzeit nehmen, kann man nicht heranziehen. Bei mir z. B. wurde durch die Mutter und die Richterin die Elternzeit von 11 Monaten durch mich, trotz vorhandenem, von beiden Elternteilen unterschriebener Elterngeldantrag, verwehrt. Ricarda Heymann: Wir Väter sind keine Bittsteller! Wir sind die Väter unserer Kinder. Wie wäre es, wenn wir es umdrehen. Gleich nach der Geburt werden Frauen, die nicht verheiratet sind die Kinder weggenommen und zu den Vätern gegeben. Die Kinder werden „fremdgestillt“ und die Mutter kann dann gerne das Sorgerecht beantragen. Wenn der Vater dagegen keinen Widerspruch einlegt, dann bekommt sie es evtl. auch zugesprochen. Des Weiteren kann sie sich und dem Kind eine Umgangsregelung vor Gericht erstreiten. Die muss dann natürlich dem Alter des Kindes entsprechend erst mal sehr gering ausfallen, da dies nicht mit dem Kindeswohl vereinbar wäre. Und immer die Argumente biologische und soziale Bindung/Beziehung. Auch ein biologischer Vater baut eine soziale Beziehung zu seinem Kind auf und das ist auch sein und des Kindes Recht! Wenn eine Gleichberechtigung finanziell und am Arbeitsmarkt stattfinden soll, dann muss sie auch familär stattfinden. Das Eine ohne das Andere geht nicht. Wer A sagt muss auch B sagen. Und dass noch immer nicht soviele Männer wie Frauen unbezahlte Carearbeit machen, liegt auch daran, dass nur Frauen in dem Bereich gefördert werden.

16. Januar 2020 12:48 Antje Schrupp

@Uche Bilson: "Und wenn einmal Sex den Vater nicht dazu berechtigt Vater zu sein, wieso dann die Mutter?" - ja, da kommen Sie bestimmt auch selbst drauf: Weil einmal Sex eine Frau nicht nur Mutter macht. Sie muss anschließend auch noch neun Monate lang schwanger sein, und ihren Körper zur Verfügung stellen, damit sich aus einem Embryo ein Kind entwickeln kann. Das ist ja wohl nicht vergleichbar.

16. Januar 2020 13:22 Alexander heinze

@lotte Die Männer gab es schon immer. Wenn sie das bisher nicht bemerkt haben, hatte ich doch recht mit meinem Kommentar , dass sie noch nicht in der neuen Zeit angekommen sind. Viel lesen, gibt viele neue Studien - wie wichtig Väter auch für Kinder sind. Und hier an die damen Welt! Was wollen die Kinder? die haben nicht so eine geprägte Einstellung wie manche Elternteile. Es ist so einfach - sie wollen beide Eltern Ich empfehle ihnen den Film „Weil du mir gehörst“ kommt bald im Fernsehen

16. Januar 2020 13:24 Sandro Groganz

Frau Schrupp, ich bin geneigt, Ihnen zu entgegnen, dass die meisten Väter ihre Hoden länger mit sich herumtragen, als Frauen ein schwangeres Kind und deshalb Kinder zum Vater sollten ... aber nein, so will ich nicht argumentieren. Es wäre mir lieber, man könnte mit Ihnen auf der Ebene der bedingungslosen Liebe diskutieren, die frei von biologistischer Diskriminierung ist.

16. Januar 2020 13:37 Uche Bilson

Antje Schrupp: Sie argumentieren ewig gestrig. Die Schwangerschaft allein Berechtigt die Mutter nicht Besitzansprüche an dem Kind geltend zu machen. Es geht nicht um Frauenrechte. Sondern um die Kinder!

16. Januar 2020 13:38 Billi Miller

Liebe Frau Schrupp, ich möchte Sie darüber informieren, dass der Artikel bei "Väter ohne Rechte" geteilt wurde, mit dem Ziel, einen Shit-Storm zu erzeugen. Liebe Grüße

16. Januar 2020 13:54 Papa Mama Auch e.V.

"Die evangelischen Frauen habe ... eine Stellungnahme geschrieben gegen das automatische Sorgerecht für unverheiratete Spermageber." Vertritt Ihre Redakteurin AntjeSchrupp die offizielle Position der EKD? Wir bitten um Klarstellung. Vielen Dank. https://twitter.com/PapaMamaAuch/status/1217784491961475073?s=19

16. Januar 2020 14:34 Antje Schrupp

@Billi Miller - Ja, mir war klar, dass es irgendwo gestartet sein muss, ich wusste nur nicht, wo, danke :)

16. Januar 2020 14:36 Antje Schrupp

@PapaMamaAuch e.V.: Ohne der EKD vorgreifen zu wollen - in der evangelischen Kirche ist es nicht so, dass "von oben" eine Meinung vorgegeben wird, die dann alle anderen teilen müssen. Die "Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau" sind ein Dachverband der verschiedenen Frauenorganisationen der Landeskirche. Ich bin nur ich. Theoretisch könnte es auch eine offizielle Stellungnahme des Rates der EKD zu dem Thema geben, ich glaube aber nicht, dass es der Fall ist. Und wenn es sie gäbe, dann wäre das auch nicht bindend, weder für die Evangelischen Frauen als Verband, noch für einzelne evangelische Frauen wie mich :) - (man nennt es auch "Die Freiheit eines Christenmenschen") :)

16. Januar 2020 14:43 Papa Mama Auch e.V.

Liebe EKD, ist es bei den Organen der evangelischen Kirche üblich, dass RedakteurInnen wohlwollende Kommentare für ihre eigenen Artikel beschaffen? Quelle: https://t.co/UCcRJ58T9s

16. Januar 2020 14:49 Lutz Bierend

Liebe evangelische Frauen, liebe Antja Schrupp das Risiko von dem ihr fabuliert, sollte bei verantwortungsvollen Müttern durch die modernen Mittel der Familienplanung minimiert sein. Niemand muss heute einen unverantwortlichen Mann zum Vater machen. Wer es doch tut, sollte sich Fragen gefallen lassen, wie man vermuten soll, dass Sie bei anderen Fragen verantwortungsvoller agieren, wenn sie schon bei dieser essenziell wichtigen Entscheidung für das Kindeswohl schon so verantwortungslos handeln? Ich weiß nicht, warum man verantwortungsloses Verhalten, jener die dieses Maß an Familienplanung nicht aufbringen auch noch verteidigen muss? Natürlich gibt es Ausnahmefälle, aber für diese soll es bitte Widerspruchsmöglichkeiten geben. Stattdessen Väter unter Generalverdacht zu stellen, sie seinen des Sorgerechts nicht würdig, kann nicht die Lösung sein. 40 % Alleinerziehende, die an der Armutsgrenze leben, sprechen nicht gerade für ein verteidigungswürdiges Erfolgsmodell. Wenn ein Mann mit der Vaterschaftsanerkennung die Bereitschaft signalisiert die nächsten zwanzig Jahre Verantwortung zu tragen, dann hat er auch das recht mit Sorgerecht ein Bestandteil im Leben des Kindes zu sein.

16. Januar 2020 14:56 Silke

Der Artikel muss gut sein, wenn die Reaktion bestimmter Väter so ist und sie sich wieder sammeln - shitstorm - nennt sich das neusprachlich - lostreten . Das gemeinsame Sorgerecht setzt eine tragfähige soziale Beziehung voraus, die bei vielen dieser Väter anhand ihren Kommentaren gar nicht möglich ist und nicht vorliegt, und durch die die gemeinsame Sorge in Frage gestellt wird bzw. nicht erfolgt.

16. Januar 2020 15:04 Markus Schreitmüller

@Billi Miller ich gebe zu, dass ich den Beitrag geteilt habe, aber nicht einen „shitstorm“ zu erzeugen, sondern eine sachliche Diskussion zu erzeugen. Allerdings erst vor ca. Einer 3/4 Stunde. @ Antje Schrupp Meinungsfreiheit und Respekt empfinde ich als wichtige Güter in unser Zeit . Zumal ihr Artikel auf einer offiziellen Seite der Evangelischen Kirche veröffentlicht wurde und somit schon eine Meinung widerspiegelt. Empfinde ich als wichtig darüber zu reden und bestehende Irrtümer (auf beiden Seiten) ins rechte Licht zu rücken. Ein Dogma der christlichen Religion ist nächsten Liebe. Leider lese ich weder über Nächstenliebe und Respekt in Bezug auf die Bedürfnisse von Kindern und Vätern in ihrem Beitrag. Wäre hier nicht der Ansatz zu einer in Liebe gehaltenen öffentlichen Diskussionsrunde? Um beide konträren Standpunkte besser zu verstehen?

16. Januar 2020 15:14 Antje Schrupp

@MarkusSchreitmueller Es ist nicht mein Artikel, sondern ein Artikel , der eine Stellungnahme der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau wiedergibt. Ich habe ihn nur als Redakteurin bearbeitet. (was ich jetzt allerdings nicht als Distanzierung vom Inhalt verstanden wissen will). Dies nur zur Klarstellung

16. Januar 2020 17:27 Ricarda Heymann

Eine einvernehmliche und gemeinsam ausgeübte konstruktive Elternschaft ist ein wunderbares Ideal und großartiger Erfahrungsschatz für das Kind. Leider gehen manche Traumvorstellungen an den gesellschaftlichen Realitäten vorbei. Moralisierungen helfen hier nicht weiter. Für die strittigen Fälle braucht es eine Ausgangssituation, die erst einmal Rechtssicherheit herstellt und dann Aushandlung und Ausgestaltung zulässt. Eine gemeinsame elterliche Sorge von Geburt an ist in vielen Fällen nicht sinnvoll. Sei es, dass der Vater den Kontakt ablehnt, sei es, dass sexualisierte Gewalt oder Partnerschaftsgewalt im Hintergrund steht. Der Zeitraum um die Geburt herum steht unter besonderem grundrechtlichen Schutz. Wir halten es nicht für zumutbar, wenn Frauen in extrem konfliktbeladenen Elternbeziehungen unmittelbar nach der Geburt mit Sorgerechtsauseinandersetzungen konfrontiert werden. Deshalb freuen wir uns dennoch außerordentlich für alle Eltern, die gemeinsam an den ersten Lebenswochen des Kindes Anteil nehmen können, sei es innerhalb oder außerhalb einer Partnerschaft.

16. Januar 2020 17:40 Gabriele

Sehr gute und wichtige Kritik der evangelischen Frauen! Vaterschaft ist kein biologischer Tatbestand, sondern eine gelebte Beziehung. In der christlichen Tradition gibt es eine vorbildliche Vaterfigur: Josef. Er war Vater, weil er das Kind angenommen und gepflegt hat und nicht weil er es gezeugt hat. Den Umgang mit einem Kind zu erzwingen, ist so ziemlich das Gegenteil von fürsorglicher Liebe. Eine Frau zum Umgang mit einem Mann zu zwingen, nur weil sie mal Sex mit ihm hatte, ist Tyrannei.

16. Januar 2020 18:06 Susanne Weßelmann

Liebe Frau Schrupp, ich halte den Artikel für ausgezeichnet. Den Vätern die Rechte, den Müttern die Pflichten ist die derzeitige Realität. Vielen Dank Susanne Weßelmann

16. Januar 2020 19:15 Stephan Walter

Offensichtlich ist der Autorin weder die UN-Kinderrechtekonvention noch die europäische Menschenrechtskonvention noch die Resolution 2079 des Europrats bekannt. Ich erlaube mir anzumerken, dass bereits 2013 das gemeinsame Sorgerecht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Antragsversion) geändert wurde. Die "Argumente", die jetzt angeführt werden, wurden auch damals von denselben Verdächtigen geäußert - letztlich ein Verstoss gegen Menschenrechte. Wie dem auch sei, ich trete aus. Besser Malediven als Kirchensteuer. Den Kindern zuliebe.

16. Januar 2020 19:40 Anja Boltin

Ein Kind zu bekommen, ist eine biologische Realität, die völlig anderen Voraussetzungen unterliegt als eine Zeugung. Dem soll und muss zukünftig auch theoretisch, sozial und juristisch sinnvoll Rechnung getragen werden. Wenn Gleichberechtigung nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben soll. Vielen Dank an die evangelischen Frauen für dieses Engagement!

16. Januar 2020 21:01 Markus Schreitmueller

@ricarda Heymann Liebe Frau Heymann ja das war auch meine Traumvorstellung. Mit Sicherheit braucht es eine Ausgangssituation, die aber unser jetziges Rechtsystem nicht schafft. Meist werden Entscheidungen getroffen, die für die Elternteile mit einem hohen finanziellen, psychischen und emotionalen Aufwand verknüpft sind. Das System erfolgt im Prinzip immer nach dem selben Muster: Trennung - Jugendamt - Gericht - familienpsychologisches Gutachten - Anwälte die aus der „Nummer“ noch mehr heraus holen wollen. Es gibt ganz wenige gestaltende Anwälte. Die Crux an der Geschichte ist, dass eigentlich keiner als Verlierer hervorgehen darf…. Nur ist die Realität eine andere: Der Richter entscheidet und die Gegenseite legt Beschwerde ein…. Ein Gerichtsmarathon der über viele Jahr geht… und wer leidet ?? Die Kinder und hier geht es nicht um einen Geschlechterkampf sondern um die blanke Kindesentfremdung…. Genau das ist dass Problem was gelöst werden muss. Im Jahr werden 100.000 Kinder von ihrem altbewährtem Umfeld getrennt…. Selbstverständlich gebe ich Ihnen recht, dass Kinder die durch sexuelle Übergriffe an Frauen entstehen, zum Thema Sorgerecht eine andere Bewertung genießen sollten. Jedoch ist das Sorgerecht (in normalen Beziehungen) für beide Elternteile verpflichtend und sollte auch so umgesetzt werden. Mit dieser Massnahme schafft der Staat von Anfang klare Regeln. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend Markus Schreitmueller

16. Januar 2020 21:34 Gordon V.

die evangelischen Frauen sollten sich mal mit der Forschung von Proksch und Sünderhauf beschäftigen. Beide von der evangelischen Hochschule Nürnberg.

16. Januar 2020 22:54 Maria Cruz

Sehr guter Artikel. Danke für die Stellungnahme. Ich arbeite mit Gewaltopfern: Müttern und Kindern. Es ist erschreckend, dass die Täter weiterhin Umgang und Sorgerecht erhalten. Manchmal auch ganz die Kinder zugesprochen bekommen, weil Mütter mit den Kindern von der elterlichen Wohnung fliehen. Bei der geplanten Reform wäre KEIN Gewaltschutz mehr möglich. Auch Vergewaltiger hätten Sorgerecht und jegliche Zugriffsrechte auf ihr Opfer und das Kind was aus ihrer Vergewaltigung entstanden ist.

16. Januar 2020 23:17 Christa Habscheid

Mein Name ist Christa Habscheid, ich bin Frau, Mutter und Schulleiterin. Als Frau finde ich es erschreckend, dass eine Frauengruppe die Sonderrolle der Mutter noch über die biologische Rolle definiert und damit eine Gleichstellung erschwert. Als Mutter halte ich die gemeinsame Sorgepflicht - in Deutschland Sorgerecht genannt als unabdingbar. Die Gesetzesänderung ist eine Entlastung für Frauen und fördert deren Gleichstellung, da es auch „One night“ Väter in die Pflicht nimmt, über den Unterhalt aktiv am Leben des/ der Kinder teilzunehmen. Auch ist es dann nicht mehr in der Hand der vielleicht strittigen Eltern, ob das Kind zu seinem Recht der Sorgepflicht von beiden Eltern kommt. Denn darum geht es ja vorrangig: das Recht des Kindes auf beide Eltern gerade in hochstrittigen Fällen zu sichern. Hat einer der beiden Elternteile Bedenken, kann er/ sie eine Überprüfung beantragen. Für alle weniger Stress und weniger Kosten: Zeit und Geld, die beide ins Kind investieren können. Als Schulleiterin erlebe ich immer wieder, dass ein Elternteil möchte, aber das andere Elternteil den Kontakt/ das Sorgerecht aus Machtverlust-Ängsten verweigert. In meinem bildungsnahen Umfeld ist Macht und unbegründete Vorwürfe Hauptgrund für die Verweigerung gleichberechtigter Elternschaft. Ein gemeinsames Sorgerecht - unabhängig vom „Ehestatus“ - würde Abhilfe schaffen und- im Gegensatz zu obiger Behauptung das Zwanggefühl zum Heiraten deutlich reduzieren. Ich stimme zu, dass der Zeitraum um die Geburt besonders geschützt werden sollte. Aus diesem Grund muss das Sorgerecht für beide von Anfang an gelten, um Konflikte darüber zu vermeiden. Einzelfälle wie Desinteresse oder Gewalt aufzuführen ist nicht zielführend in dieser Diskussion. Mir zeigt es nur das Fehlen sachlicher Argumente ausserhalb des Einzelfalles. Das der ein oder andere Vater hier diesen Artikel kritisiert, ist verständlich, kämpfen doch so viele um das Recht ihr Kind nicht nur finanziell sondern auch emotional unterstützen zu dürfen. Für mich als Frau/Mutter und Frau in Führungsposition, die sich auch ehrenamtlich in Kirche engagiert ist die Aussage des Artikels sehr Frauen feindlich und zeigt mir leider , dass Frauen ihre niedere Position in der Kirche selbst manifestieren.

16. Januar 2020 23:53 Markus Witt

Es ist sehr bedauerlich, welches Bild von Vätern hier gezeichnet wird - sie drücken sich, sind gewalttätig, vor ihnen müssen Kinder geschützt werden. Und gemeinsames Sorgerecht? Teufelszeug, ein Zwang für Mütter und IHRE Kinder. Kinder sind das gemeinsame Produkt einer Verbindung von Mann und Frau. Dass das gemeinsame Sorgerecht funktioniert, hat erst 2019 eine umfangreiche Evaluation der Gesetzesänderung aus 2013 ergeben. In der Stellungnahme werden jetzt dieselben, alten Vorbehalte aufgewärmt, unter völliger Ignoranz der Fakten und gesellschaftlichen Realität. Ja, für einige Menschen ist die Erde noch immer eine Scheibe. Für Kinder aber sind Mutter und Vater identitätsstiftend und prägend für ihr gesamtes Leben, durch den unveränderlichen genetischen Verbund, der diese kleinen Menschen formte. Ich stelle mir ernsthaft die Frage, wie evangelische Frauen, die solche Stellungnahmen schreiben, ihren Kindern authentische das 4. Gebot vermitteln wollen: "Du sollst Vater und Mutter ehren".

17. Januar 2020 01:06 Alexander heinze

@maria Cruz.. es ist erschreckend wie einfach es ist einen Vater der Gewalt zu besichtigen, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen. Wie die Behörden und unterstützungszellen darauf anspringen ohne zu hinterfragen. Wie der betroffen um seine Werte und seiner psychologischen Gesundheitszustand kämpfen muss. Hier werden mutwillig Väter verbrannt, Es ist erschreckend das 71proz der jährlichen opfer Frauen sind (99,9proz der unterstützungsmittel erhalten) Während der Rest einfach nur so erwähnt wird. Nein, ein gemeinsames Sorgerecht ist kein Freibrief. Das ist einfach falsch was sie sagen. Umgekehrt bis das geregelt ist , wie schon erwähnt kann ja der Vater klagen. Ist der Streit vorprogrammiert. Ein freund von mir ist Südafrikaner. Er wundert sich über unser rückständiges Land im Familienrecht. Die haben gemeinsames Sorgerecht schon seit 10j. Und es funktioniert

17. Januar 2020 05:08 Markus Hofmann

Inwiefern ein "gemeinsames Sorgerecht ab Geburt" überhaupt etwas dazu beitragen kann, daß Väter von der Mitbetreuung ihrer Kinder nach Trennung nicht ausgegrenzt werden, erschließt sich mir nicht. Aber wie kommt man zu solchen Behauptungen hier ? : "Die Gefahr von Gewalt durch Partner und Ex-Partner liegt um ein Vielfaches höher als die Gefahr eines Kindesentzuges durch die Mutter" Was soll dieses Aufrechnen des einen Unrechts gegen das andere ? Ist nicht vielmehr beidem gerecht zu werden ? Warum das andere "kleinreden" wollen ? Oder zu solchen Behauptungen hier : "Schon die aktuelle Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht hebelt regelmäßig den Gewaltschutz aus" GERADE nach FamFG : Verfahren in Gewaltschutzsachen (§§ 210 - 216a) kann ein Familiengericht sehr umfangreiche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz anordnen und das tut es auch, wenn ein solcher Antrag gestellt wird. Sogar per einstweiliger Anordnung. Das kann bei Kindwohlgefährdung auch erhebliche Auswirkungen aufs Umgangsrecht haben begleiteter Umgang z.B. Aussetzung des Umgangs für eine befristete Zeit bis hin zum Umgangsausschluß in schweren Fällen. ABER : Eine solche Kindswohlgefährdung will ein Gericht schon ermitteln können. Vorwurf allein reicht da nicht. Wie kommt man zu solchen Pauschalvermutungen, wie sie hier geäußert werden ? Wurde das auf irgendwelchen Seiten zweifelhafter Seriösität angelesen ?

17. Januar 2020 08:29 Ricarda Heymann

Im Zuge der sorgerechtsreform 2013 sind die beiden unterschiedlichen Modelle eines verfahrensrechtlichen Zugangs bereits gegeneinander abgewogen worden. Aus guten Gründen hat sich damals das Antragsmodell gegenüber dem automatischen Modell durchgesetzt. Somit konnte der Mutterschutz halbwegs berücksichtigt werden und der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, dass jemand ab Geburt handlungsfähig sein muss bevor die gemeinsame Handlungsfähigkeit in strittigen Fällen geprüft werden kann. Das Leitbild des gemeinsamen Sorgerechts ist dennoch durchgesetzt worden, ebenso wie die negative Kindeswohlprüfung und ein verkürztes Verfahren mit einer sehr kurzen Widerspruchsfrist. Gegen die negative Kindeswohlprüfung, die Aufhebung der Amtsermittlungspfllicht und die kurze, in den Mutterschutz fallende Widerspruchsfrist hat es viele kritische Stimmen gegeben. Dennoch hat sich der für Väter niedrigschwellige Zugang zum Sorgerecht durchgesetzt. Überdies ist kritisch eingebracht worden, dass ein gemeinsames Sorgerecht nach Scheidung im Regelfall nicht dazu geführt hat, dass Väter im höheren Maße ihrer elterlichen Verantwortung nachkommen. Nicht zuletzt ist es so, dass bei Kindern aus eheähnlichen Beziehungen, wo es über einen relevanten Zeitraum einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt gegeben hat, das gemeinsame Sorgerecht meist ohnehin durch gemeinsame Erklärung besteht. Gesetzlicher Regelungsbedarf besteht hauptsächlich für konfliktbeladene oder gar hochstrittige Fälle. Und hier gebe ich Herrn Streitmüller recht, dass jahrelange Gerichtsmarathons für alle Beteiligten äußerst belastend sind. Gerade deshalb ist die im Reformvorschlag enthaltende Aufhebung der Beratungs- und -mediationspflicht kritisch zu sehen: Auseinandersetzungen landen dann direkt vor Gericht ohne vorher die Möglichkeit einer einvernehmlichen Klärung zu prüfen.

17. Januar 2020 09:02 Antje Schrupp

Ich würde vorschlagen, dass die Diskussion wieder zu dem eigentlichen Thema des Artikels zurückkehrt, nämlich zu der Frage, ob es ein automatisches Sorgerecht ab der Geburt geben soll, auch gegen den Willen der Schwangeren. Es geht NICHT um die Berechtigung von väterlichem Sorgerecht generell, die von niemandem hier in der Runde angezweifelt wird (und deshalb auch nicht hier verteidigt werden muss).

17. Januar 2020 10:30 Anwalt der Kinder

Können sie diese Behauptung verifizieren und dazu Links und Zahlen liefern? "Die Gefahr von Gewalt durch Partner und Ex-Partner liegt um ein Vielfaches höher als die Gefahr eines Kindesentzuges durch die Mutter.", (... bitte bleiben Sie sachlich, Red.)

17. Januar 2020 10:58 Papa Mama Auch e.V.

Zur Frage, ob es ein automatisches Sorgerecht ab der Geburt geben soll, auch gegen den Willen der Schwangeren. Die Antwort lautet: JA. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Ausnahmefälle wie z.B. Gewalt dürfen jedoch keine Rechtfertigung für allgemeine Diskriminierung sein. Im Übrigen geht es hierbei primär um das Recht des Kindes auf beide Eltern und nicht um den Willen eines einzelnen Elternteils. Im Kern geht es also um die Frage: Wie kindgerecht ist das u.a. von Frau Schrupp geforderte absolute Recht auf „reproduktive Selbstbestimmung“? Dieses fordert, dass die Schwangere sich als freie Person für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden kann – aber auch, dass sie das Kind nach der Geburt weggeben kann, wenn sie möchte. Aus Schwangerschaft folgt damit nicht notwendigerweise Mutterschaft und aus Zeugung nicht notwendigerweise Vaterschaft. Der entscheidende Unterschied liegt in den darauf resultierenden Forderungen: Nur die Schwangere soll alle Rechte und Optionen garantiert bekommen: Von der Abtreibung, über die Abgabe des Kindes nach der Geburt bis hin zur Regelung des Zugangs des Kindes zum anderen Elternteil. Umgekehrt werden damit zwangsläufig sowohl dem Kind, als auch dem anderen Elternteil diese Grundrechte verwehrt, im Extremfall der Abtreibung auch das Recht des Kindes auf Leben. Wo bleibt die elterliche Verantwortung sowie die Liebe der Eltern zum Kind und des Kindes zu seinen Eltern im Gedankenkonstrukt der „reproduktiven Selbstbestimmung“? Wie dient diese Sichtweise den Interessen des Kindes? Wie ist dieses Modell der „reproduktiven Selbstbestimmung“ mit den christlichen Grundwerten vereinbar? Wie steht die Kirche dazu?

17. Januar 2020 11:25 Michael Szypura, Grafzahl

Kinder sind nicht das Eigentum von Vater oder Mutter. Vielmehr sollten beide Eltern den Auftrag der gemeinsamen Sorge und Erziehung mit allen Rechten und Pflichten war nehmen. Ein von Anfang an bestehendes Sorgerecht beider Eltern, führt so zur Klarheit und stellt unwiderruflich den Auftrag beider Geschlechter dar, sorgt für Augenhöhe in der bevorstehenden Verantwortung dem Kind gegenüber. Die bevorstehende Gesetzesänderung, ist so von beiden Elternteilen zu begrüßen, mit dem Hintergrund der Konfliktvermeidung im Bezug der Elterlichen Sorge vor Gericht. Ist der Vater oder die Mutter nicht an der gemeinsamen Sorge interessiert oder nimmt seine Pflichten nicht Wahr, ausgenommen manipulatives Verhalten des anderen Elternteils gegenüber, sollte das aberkannt werden. Die teilweise sexistischen Äußerungen verschiedener Kommentatorinnen, passen nicht in das moderne Familienbild unter Anregung der Gleichstellung zwischen Mann und Frau und stoßen auf großes Missverständnis. Gerade der Missbrauch der Möglichkeit des Gewaltschutzgesetzes ohne Prüfung auf Tatsächlichkeit ist auf den Prüfstand zu stellen. Äußerungen wie, Zitat: Spermageber, Zitatende, stellen hier ganz klar den Standpunkt einiger dar, woraus sich ergibt, dass aus eigener Erfahrung, die Sachlage auf die Allgemeinheit projiziert wird ohne Objektivität. So stehen nur alleinig die eigenen Intressen einiger Damen hier im Verdergrund. Gerade Sie, Frau Schrupp, haben als Verfasserin des Beitrags, den Auftrag der Neutralität zu erfüllen. Ihre eigenen Erfahrungen und Ansichten und die Ihres näheren Umfeld, welches von Ihnen manipulativ exportiert wird, ist nicht Zielführend für Kinder und ihren Werdegang. Kinder brauchen beide Eltern und haben ein Recht darauf, dass ist zu verinnerlichen!

17. Januar 2020 11:26 Leuchtturm für Kinder Thüringen

Vielen Dank Frau Schrupp, für ihre mutigen Worte, es gibt nichts hinzuzufügen. Die empörten Superväter in den Kommentaren sind bekannt und man konnte nichts anderes erwarten. Ich weiß es gibt neben den Müttern, aber auch sehr viele Väter die ihnen zustimmen. Das Sorgerecht ab Geburt holt die Mütter zwangsweise aus den Wochenbetten, es geschieht jetzt schon, dass Termine beim JA wahrgenommen werden, da ist noch nicht mal die Nabelschnur komplett ab. Dies geschieht weil die Väter auf ihr Recht, auf Umgang, ups bzw. Betreuung pochen. Stillen wird versagt, da abgepumpt werden kann. Auf einigen Väterrechtlerseiten haben wir die Forderung gelesen, Sorgerecht ab Zeugung. Der Artikel 6 (4) des GG soll abgeschafft bzw. nur auf Schwangerschaft begrenzt werden. Stellen sie sich diesen Wahnsinn vor. Eine Mutter wird zur Gebärmaschine. Schwangerschaft, die bestimmt wird durch den Vater, "Abwurf" (Sorry) der gewünschten "Ware" (Sorry), Teilung noch im Krankenhaus, ein kurzer Gruß und ein Dankeschön für frsitgerechte Lieferung. Es tut mir leid, aber anders wird die Bindung zwischen Mutter und Kind nicht mehr bewertet.

17. Januar 2020 11:54 Ricarda Heymann

Für einen Kindesentzug gibt es keine rechtliche Grundlage, ebenso wenig hält die Behauptung, es gäbe ein elterliches Entfremdungssyndrom, einer wissenschaftlichen Überprüfung stand. Woher der Eindruck rühren kann, es gäbe viele Väter, die ihre Kinder nicht sehen dürften, interessiert auch uns sehr und wir sind dankbar auf Hinweise zu Studien. Bekannt ist uns eine ältere Studie, derzufolge etwa ein Viertel aller Trennungsväter keinen Kontakt zum Kind mehr haben, wobei die Studie die Gründe für den Kontaktabbruch nicht nennt. Laut aktuellen Zahlen des Bundesfamilienministeriums scheint die Zahl der vollständigen Kontaktabbrüche stark rückläufig zu sein. Gerichtlich angeordnete Umgangsverbote dürften dabei keine allzu große Rolle spielen, da diese nur in Extremfällen ausgesprochen werden. Wir wissen also auch nicht exakt,wie viele Männer von vornherein kein Interesse am Kind haben, wie viele sich durch Kontaktabbruch aus einem Konflikt zurück ziehen und wie vielen es nicht gelingt, trotz aufrichtiger Bemühungen in eine adäquate Vaterrolle zu finden. Die jüngere Rechtsprechung macht deutlich, dass die elterliche Pflicht, positiv auf einen Umgang mit dem anderen Elternteil hinzuwirken, sehr hoch angesetzt wird. Wir können hier keine Regelungslücke erkennen. Gerichtlich festgestellt wurden vergangenes Jahr 114.000 Fälle von Partnerschaftsgewalt gegen Frauen. Das Dunkelfeld ist weit größer. Laut einer Dunkelfeldstudie wurde jede vierte Frau bereits Opfer von Gewalt. Bekannt ist, dass das Risiko einer Gewalteskalation im Zusammenhang mit einer Trennung am höchsten ist. Ich verweise auf die Seite des Bundesfamilienministeriums. Hinter diesen Zahlen sehen wir ein gesellschaftliches Problem und kein persönliches der Betroffenen. Betroffenenverbände beklagen, dass häusliche Gewalt in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren zu wenig berücksichtigt und oftmals falsch eingeschätzt wird. Bei gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt entfällt die Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung einer Gewaltgefährdung, bevor das gemeine Sorgerecht in Kraft tritt. Dies geschieht im sensiblen Zeitraum des gesetzlichen Mutterschutzes. Wie wollen Sie denn das Problem lösen, wenn nach der Geburt ein Vater entweder nicht greifbar ist oder er ein Sicherheitsrisiko darstellt? Was soll die Mutter im Wochenbett dann tun? Nochmal: es geht nicht darum, gemeinsames Sorgerecht per se zu verhindern, sondern den verfahrensrechtlichen Zugang so zu gestalten,dass damit den schwierigen Fällen sinnvoll begegnet werden kann und nicht denen, wo alles prima funktioniert.

17. Januar 2020 11:59 Lutz Bierend

"ob es ein automatisches Sorgerecht ab der Geburt geben soll, auch gegen den Willen der Schwangeren. Es geht NICHT um die Berechtigung von väterlichem Sorgerecht generell, die von niemandem hier in der Runde angezweifelt wird" Wo ist jetzt gerade ihr Problem, Frau Schrupp? Sie polemisieren gegen das automatische Sorgerecht des Vaters, Aber es NICHT gegen die Berechtigung zum Sorgerecht des Vaters generell? Die Logik müssen sie erklären. Sie fordern doch gerade, dass Väter generell erstmal kein Sorgerecht bekommen sollen. Das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter kann auch trotz eines pauschalen Sorgerechts des Vaters ab Geburt kann mit Widerspruchs- und Ausnahmeregeleungen in begründeten Fällen verhindert werden, wenn eine Mutter die von einem Dr.Jekyll geschwängert wurde, und plötzlich mit einem Mister Hyde das Sorgerecht ausüben soll. Falle wo berechtigte Argumente dagegen sprechen kann man anders lösen. Der Artikel, den sie redaktionell betreuen ist eher ein Ausdruck der Tatsache, das Frauen auch nicht besser darin sind, von ihren Privilegien loszulassen. Auch wenn sie jedes Recht und technisches Mittel haben um kein Kind mit einem verantwortungslosen Vater in die Welt zu setzen, wollen sie an dem Recht festhalten, das Väter erstmal ausgeklammert werden, und sich das Recht verdienen müssen, Sorge zu übernehmen. Auf der anderen Seite soll der arme Tropf, natürlich finanziell für das Familienglück der Mutter aufkommen, und war in der Vergangenheit ein Grund der Empörung für sie, dass er den Betreuungsunterhalt für die Mutter nur in den ersten drei Jahren zahlen muss. Wenn Sie, wie in einem anderen Artikel fordern Väter zu entsorgen, indem man den Staat der Familienwunsch der Mutter finanziert (mit einem Steueraufkommen, das in der deutlichen Mehrheit immer noch von Männern generiert wird.) dann ihr das natürlich nur versuch an alten Privilegien zu klammern (fremdfinanziert sein Ego in einer Familie zu verwirklichen) ohne dafür finanziell die Verantwortung zu tragen. Denn Fakt ist: Auch heute schon kann eine Frau ohne lästige Sorgerechtsdiskussion von einem unerwünschten Vater Mutter werden. Sie muss nur die finanzielle Verantwortung alleine Tragen und den Vater verschweigen. Sie nur ohne Unterhalt auskommen, bzw. mit dem geringeren Unterhaltsvorschuss auskommen (und damit den Mythos füttern, dass Väter sich ja vor der Unterhaltspflicht drücken). Was sie in der Vergangenheit gefordert haben und die evangelischen Frauen hier fordern sind Rechte, ohne damit verbundene Verantwortungen zu tragen. Frauen sollen das alleinige Recht haben zu entscheiden, wer für das Kind sorgt, aber finanzieren soll es trotzdem jemand anderes. Entweder der Vater oder Vater Staat. Bei so einer feministischen Rosinenpickerei, bin ich froh, dass ich schon vor ein paar Jahren aus der Kirche ausgetreten bin, denn DAS will ich mit meinem Geld auch nicht noch unterstützen.

17. Januar 2020 14:14 Michael Sagt

Aus der Einwilligung in Empfängnis und Zeugung folgt ein Anspruch des Kindes auf Erziehung durch beide Eltern und Achtung dieses Anspruches. Das gilt auch, wenn diese Einwilligung aus Unbedachtsamkeit, Dummheit oder Trunkenheit erfolgt. Nicht jedoch bei Gewalt, denn dann kann es keine Einwilligung geben. Die elterliche Verantwortung allein einem Geschlecht zuzuordnen, wäre Hybris oder binärer Biologismus und würde das Kind um seine Rechte bringen. Diverse wäre kategorisch ausgeschlossen. Das alles fällt hinter die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention zurück.

17. Januar 2020 15:51 Johannes Busse

Liebe Redaktion, das "unkalkulierbare Risiko" Vater und die gefühlte Zumutung, sich mit einem Partner abstimmen zu müssen, ist ein Grundpfeiler Ihres Positionspapier. Dies wird durch die zahlreichen Kommentare der Redakteurinnen leider noch unterstrichen und wird nicht dadurch besser, dass nur strittige Beziehungen gemeint sein sollen. Strittig sind Beziehungen immer mal wieder, auch bei zusammenlebenden (Ehe)Partnern. Es ist m. E. vollkommen legitim, sich auf die Interessen oder vermeintlichen Interessen von Frauen und Müttern zu beschränken. Dann sollte aber ehrlicherweise auch erwähnt werden, dass Kinderinteressen und Mütterinteressen nicht zusammenfallen. Zu Kindeswohl und pluralen Bindungen: http://www.getrennterziehen.org/Organisation-gemeinsamer-Elternschaft/Politik/Die-wissenschaftlichen-Erkenntnisse-zur-gemeinsamen-Elternschaft-sind-uneindeutig/ Zu dem Phänomen des Kindesentzugs durch Umgangsvereitelung und Entfremdung: Zu der kindlichen Gewalterfahrung in Form von Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) bzw. Parental-Alienation-Syndrom (PAS) siehe die einschlägigen Studien von Richard A. Gardner auf englisch und von Wilfrid von Boch-Galhau auf deutsch. Die schädliche Form des gatekeeping, das restrictive maternal gatekeeping ist ebenfalls breit erforscht. Experten gehen davon aus, dass 10-15 der Mütter (in intakten Familien wie in Trennungssituationen) restrictive maternal gatekeeping praktizieren (vgl. Allen&Hawkins (1999), https://doi.org/10.2307/353894; Austin (2018), https://doi.org/10.1080/10502556.2018.1454202 und auf deutsch die Soziologin und Feministin Almut Peukert Uni Hamburg).

17. Januar 2020 16:05 Hans Engelmayer

Es ist ja schon ein erschreckendes Menschenbild, das dieser wirklich aus der Zeit gefallene Artikel präsentiert. Wie sähe eine Gesellschaft aus, die einen Teil der Bevölkerung als zuständig bei den gemeinsamen Kindern erachtet, den anderen entbehrlich. Wer möchte in so einer Welt leben? Schon mal darüber nachgedacht, dass auf dieser Welt noch kein Mensch geboren wurde, der nicht exakt zur Hälfte aus Mutter und zur Hälfte aus Vater besteht?

17. Januar 2020 16:12 Martin Kruppa

Die Darstellung der Reformvorschläge im Artikel und insbesondere durch Ihre Kommentare hier, Frau Schrupp, ist irreführend. Sie behaupten alle unverheiratete biologischen Väter sollen nach den Reformvorschlägen mit der Geburt des Kindes automatisch das Sorgerecht erhalten. Das ist falsch! Richtig ist dagegen, dass alle rechtlichen Väter automatisch das Sorgerecht erhalten sollen. Das Sorgerecht ist also keinesfalls wie im Artikel und von Ihnen behauptet an die biologische Vaterschaft gekoppelt, sondern an die rechtliche. Bitte stellen Sie das richtig! Ein automatisches Sorgerecht mit der rechtlichen Vaterschaft würde die rechtliche Situation insbesondere bei unverheirateten Paaren verbessern. Gerade in diesen Fällen besteht häufig nur deshalb kein gemeinsames Sorgerecht, weil die Paare zu wenig informiert werden.

18. Januar 2020 10:33 Markus Schreitmueller

Liebe Frau Heymann, eigentlich wollte ich mich aus der Diskussion heraushalten, aber möchte ein paar Dinge ergänzen bzw. Klarstellen. Das PAS-Syndrom ist 1985 von Richard E. Gardner in den Raum gestellt worden. Er ging damals davon aus - und das war auch der Knackpunkt seiner Kritiker - dass die Kinder zu 90% alle Trennungsfälle mit diesem Syndrom zu kämpfen haben. Am 25.05.2019 wurde von der Weltgesundheitsorganisation die aktuelle Fassung der Klassifizierung medizinischer Diagnosen (ICD11) verabschiedet und die seit Jahren geforderte Aufnahme des PAS wurde dort mit verankert. Entfremdung existiert sogar in einem hohen Masse - die schuldigen - sind auf beiden Elternseiten zu finden. Psychische Gewalt geht sehr oft von Frauen aus, auch wenn Sie es vielleicht nicht wahr haben wollen. Zu ihrer These bezgl. der Gewaltübergriffe an Frauen, möchte so viel dazu sagen: Dass es auf beiden Seiten existiert und somit „unisex“ ist. Nur mit dem feinen Unterschied, dass Männer, aufgrund der gesellschaftlichen und kulturellen Prägung es deutlich weniger zu Anzeige bringen. Getreu nach dem Motto „Als Mann wirkt man schwach“… Kurz zum Thema Umgangsboykott, leider zeigt die Realität das Umgangsverweigerung sehr oft von den betreuendem Elternteil ausgeht. Begriffe wie Loyalitätskonflikt, PAS sind hier oft im Einsatz, nur das 1684 BGB oft von den Gericht nicht richtig umgesetzt wird. Das ist leider die Realität.

18. Januar 2020 12:35 Patricia Richter

Ich weiß nicht warum die Herren hier sich offensichtlich so wenig mit der Rechtslage auskennen, aber dafür biete ich hier einen Überblick aus der Praxis. Der Vater meines Sohnes hat drei nennenswerte Rechte: Umgangsrecht, Sorgerecht und Unterhaltspflicht. Der letzteren kommt er nicht nach. Das Umgangsrecht ist gerichtlich geklärt und umfasst großzügige Zeiten, die mein Sohn bei ihm verbringt. Das Sorgerecht hat nichts mit meinem Sohn zu tun. Eine Informationspflicht über das Kind besteht. Das Sorgerecht schränkt nur mich massiv ein, zum Beispiel wenn der Vater grundlos die Zustimmung zur Ganztagsschule verweigert. Dadurch konnte ich meine Stelle nicht antreten, blieb in einer finanziell prekären Lage und der Vater hatte nichts davon - außer das er mir Probleme machen konnte. Warum sollte ein Mensch, von dem ich mich nun mal nicht grundlos getrennt habe so sehr in mein Leben eingreifen können? Die Beziehung zum Kind ist dadurch nicht tangiert. Oder warum soll der Vater meines ungeborenen Kindes Sorgerecht bekommen? Ich trennte mich nach der Aussage von ihm "und das da wird weggemacht, ich sehe nicht ein für ein Blag zu zahlen von dem ich nicht mal weiß ob es von mir ist" zu dem Zeitpunkt bestand eine mehrjährige Beziehung, in der ich nicht einmal auf die Idee gekommen wäre ihn zu betrügen. Warum sollte er das Recht haben, mir einen Umzug in die Nachbarstadt zu untersagen? (Aufenthaltsbestimmungsrecht) Mit freundlichen Grüßen, PR PS.: an die Redakteurin und die evangelischen Frauen einen herzlichen Dank für den fundierten und gelungenen Artikel

18. Januar 2020 15:28 Sonja Soarel

Äußerst interessant ist, dass hier mehrheitlich diverse Herren auf eine aggressiv, polemisch Art reagieren. Tatsachen wie die Untersuchungen zum Thema Gewalt die angebracht wurden, werden gekonnt ignoriert. Weitere Tatsachen, dass es nach wie vor nicht selbstverständlich ist das die Kindsväter sich gleichermaßen engagieren, und somit die alleinerziehende Mutter in die Armut getrieben wird, kein Thema. Sobald ein Großteil der Kindsväter jederzeit 50% der Betreuung und der finanziellen Sicherung übernimmt, und nicht immer nur nach irgendwelchen absurden Rechten, mit denen am wenigsten dem Kind geholfen ist, schreien, können Gesetze dieser Art gerne eingesetzt werden.

18. Januar 2020 19:17 Steffen Müller

Wenn man von der Mutter annehmen kann, dass sie sorgefähig ist, dann kann man das auch von den Vätern. Und im Übrigen sollte der biologische, zunächst auch automatisch der rechtliche und soziale Vater sein.

18. Januar 2020 20:24 Dieter

Die Belohnung abzuholen bevor man überhaupt irgendwas dafür getan hat, wo gibts denn sowas? Eine Frau hat bei einem Säugling schon mindestens 50.000€ an Zeit und Geld investiert. Sie hat bereits bewiesen, dass sie für das Kind sorgt. Der Mann hat bei Geburt meist -30€ investiert. Nämlich das Geld, das er sich für ne Nutte gespart hat. Diesem Unterschied wird ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt nicht gerecht.

19. Januar 2020 02:21 Alexander heinze

Kurz zu zahlen in 2018 wurden 520.627 Kinder geboren, davon 266.896 unehelich Sie verweigern 266.896 Kindern den Vater, oder anders der Vater soll halt klagen. Das Recht auf Sorgerecht bei Geburt muss kommen!

19. Januar 2020 02:47 Alexander heinze

@sonja Sorael Nein wir ignorieren Gewalt nicht. Wir haben einen Vater sogar schon bei der Behörde angezeigt, weil er sein Kind misshandelt hat. Aber anderes Thema Gewalt muss immer ein Thema bleiben und bekämpft werden (nur Schade das die 26.000 männlichen Opfer unter den Tisch fallen, aber das können wir ja ab). Also 50 proz der Betreuung und dann noch Geld (by the way, ich mache das) aber die meisten bekommen das kaum noch mit dem Geld hin. Eigenes Leben aufbauen, Kinder unterstützen ... usw .. es ist schwer für alle Seiten.. Darf ich hierzu sie bitten, einmal ihren Fokus von ihrem Mann weg zum Staat zu lenken. Katastrophe steuererecht! Warum werde ich als single im Steuerrecht behandelt? Warum kann ich Fahrtkosten zu den Kindern, hotelkosten usw.. nicht absetzen. Oder meine Kinder haben auch ein Zimmer bei mir, wie bei der mama. Warum nicht doppelte Haushaltsführung für Kinder etc.. Ich gebe lieber meiner Frau und den Kindern das Geld als dem Staat. Im Endeffekt als wir verheiratet waren, war das ja so. Nach der Trennung hatte ich 15 proz weniger netto :-( alleine wegen Steuer Aber kommen wir zur eigentlichen Diskussion zurück.. Sie schildern alles immer aus Sicht der Frau. Sorry aber in diesem Fall geht es aus Sicht der Kinder, und das ist Sorgerecht ab Geburt. Die Kinder haben das Recht auf beide Eltern.

19. Januar 2020 13:47 Antje Schrupp

@Alexander Heinze: Sie schreiben "Kurz zu zahlen in 2018 wurden 520.627 Kinder geboren, davon 266.896 unehelich Sie verweigern 266.896 Kindern den Vater" - das ist natürlich überhaupt nicht zutreffend, denn in fast allen diesen Fällen werden sich die beiden involvierten Erwachsenen auf eine Regelung geeinigt haben. In den allermeisten Fällen werden sie gemeinsame Elternschaft wünschen und daher ganz einfach das gemeinsame Sorgerecht haben wollen und bekommen. In den meisten übrigen Fällen, werden sie sich auf irgend etwas anderes geeinigt haben. Das hier kritisierte Gesetz wird überhaupt nur in den sehr seltenen Fällen relevant, in denen es KEINE Einigung der Erwachsenen gibt.

19. Januar 2020 16:36 Markus Schreitmueller

Liebe Frau Soarei Aggressiv würde ich die Kommentare hier nicht interpretieren. Der Artikel zur Stellung der evangelischen Frauen zur geplanten Veränderung im Sorgerecht, wirft selbstverständlich viele unterschiedliche Meinungen auf und hier ist es nachvollziehbar, dass es auf sie polemisch wirkt. Das selbe Phänomen sehe ich auch bei dem einen oder anderen Kommentar der Befürworterinnen dieses Artikels. Aber nun zu ihrer Kritik: keiner von uns Männern diskutiert die 114.000 Fälle von Gewalt gegen Frauen weg. Jeder einzelne Fall ist nicht nur traurig, sondern entsetzlich. Allerdings verrät die Statistik nicht, wie es dazu gekommen ist. Niemand schlägt ohne Anlass zu. In vielen Fällen sind die Täter die ehm. Opfer die bis zu einem Punkt getrieben worden, in dem sie in Form von unüberlegten geführten Handeln agieren. Stichwörter wie Borderline sollte auch hier Beachtung finden. Leider eine Persönlichkeitsstörung die zu einem hohen Maß bei Frauen verbreitet ist und in verschieden Formen ausgeprägt sein kann. Es ist kein schön reden der Zahlen, sondern ein Blick über den Tellerrand, was einen Menschen hierzu treibt. Ein Großteil der Väter würde sich ein Wechselmodell (das sie mit einer 50:50 Betreuung angesprochen haben) wünschen. Darüberhinaus ist Armut der Frauen nur die eine Seite der Medaille. Ich kenne viele Väter, die 2 Jobs haben, weil sie die Unterhaltszahlung und ihr Leben nicht bewältigt bekommen. Väter die dadurch leider nur wenig Umgangszeit für ihre Kinder haben. Stellenweise durch die vielen sinnlosen Anträge vor Gericht der Mütter, bis zum wirtschaftlichen Ruin getrieben worden und trotzdem um ihre Kinder kämpfen. Das was ich gerne abschließend schreibe möchte: Opfer und Täter gibt es auf beiden Seiten und gleichberechtigte Erziehung ist nur die einzigste Lösung, wie Künder zu starken Menschen der Zukunft werden!

19. Januar 2020 18:26 karoline ruhdorfer

Liebe Evangelische Frauen, vielen Dank für Euren Kommentar zur Reform des Sorgerechtes. Allein am losgetretenen Shit-Storm seht Ihr, wie goldrichtig Ihr liegt. Das Geschrei der Väterrechtler soll uns Motivation sein.

20. Januar 2020 10:10 Ricarda Heymann

@Schreitmüller: Fast bin ich geneigt, Ihren letzten Kommentar so stehen zu lassen, da er für sich spricht. Aber ein solches victim blaming darf einfach nicht unwidersprochen bleiben. Nein, Frauen sind nicht schuld daran, wenn Männer sie schlagen. Jeder Mensch ist verantwortlich für sein Handeln und wenn die Grenze zur Gewalt überschritten wird, liegt die Schuld bei dem, der die Gewalt ausübt, nicht beim Opfer.

20. Januar 2020 14:19 Markus Schreitmüller

@Ricarda Heymann eine anderes Statement habe ich von Ihnen nicht erwartet. Es ist gewisser Weise traurig, aber auf der anderen Seite mehr als bestätigend das ihre Sichtweise leider sehr subjektiv zu empfinden ist.

20. Januar 2020 14:35 Hans Henke

Sehr geehrte Frau Schrupp, Sie schreiben über Eltern, die schon vor der Geburt zerstritten waren, und leiten daraus ab, dass deren Kinder keinen Vater haben sollen. Steckt denn eine christliche Grundhaltung dahinter, wenn Sie negieren, dass die Eltern sich verständigen und versöhnen können angesichts ihrer neuen Rolle und Verantwortung? Muss nicht im Sinne der Kinder genau das das Ziel sein und nicht die Wegnahme des Vaters? Vergebung und Versöhnung sollten den Christen am Herzen liegen und nicht die weitere Spaltung der menschlichen Beziehungen selbst innerhalb von Familien!

20. Januar 2020 22:40 Burkhard Röttger

Ich bin zutiefst enttäuscht, die EKD Hessen Naussau muss sich schämen für diesen Artikel. Die Verantwortungsbereitschaft würde so doch weiter abnehmen. Kinder brauchen beide biologischen Eltern, die sich gemeinsam kümmern. Vorbild sein und nicht x beliebigen Sex haben wollen, nur weil Mann oder Frau Bock hat u d durch Unfälle Kinder kommen Frau Schrupp, was tun Sie denn, um Elzernstreit zu minimieren? Auch diese Kinder brauchen beide Eltern. Ein Leitbild gemei sam erziehen würde Augenhöhe schaffen und Szreit minimieren. Mediationspflicht einführen und Entfremdung unter Strafe stellen und über E-K-E in der Schule aufklären

21. Januar 2020 05:11 Alexander heinze

@ricarda heymann Oh, wie einfach ihr Verständniss ist und Wie falsch sie liegen. Sie haben anscheinend, keine ahnung wie böse und verletzend der Mensch sein kann (auch ohne sichtbare Gewalt) Seien sie froh das sie verschont geblieben sind. @karoline ruhdorfer Ich bin nicht freiwillig hier. Alleine die einseitige Betrachtungsweise in dieser gruppe (und ihre Ansicht das dies „shitstorm“ ist), zeigt mir das ich richtig liege, dass wir unsere Meinung sagen. Genauso wie sie es dürfen. Wenn sie meinen das ich ein vaterrechtler bin? Ok? Ich will, im Endeffekt - das es den Kindern gut geht. Ich spreche aus Erfahrung, so wie das im Text steht - funktioniert das nicht

21. Januar 2020 23:53 Ralf Bönt

Ich empfehle das Buch und die Videos von Anna Machin. Beste Grüße!

24. Januar 2020 22:12 Vemex

Schade, die meisten Kommentare hier zeigen wieder, dass nicht verstanden wurde, um welche Menschen es hier geht, Menschen, die nicht fühlen, die dir am einen Tag sagen können Sie lieben dich u am nächsten Tag sich lieber um eigene Dinge kümmern, egal ob du totkrank bist, ob du dringend Hilfe bei was brauchst.......deine Person ist so einem Menschen völlig egal, es geht nicht um "Dich", sondern solche "lieben/mögen dich nur, wenn sie durch dich an Vorteil haben, wenn du viel für Sie erledigst, wenn sie dich in ihren Lügen bei anderen schlecht dastehen lassen u sie wieder glänzen können usw. usw. Also ganz niederträchtig, respektlos und gewissenlos und eben nicht die Bedürfnisse des Kindes beachten, dass sie nur immer so reden als ob, nach außen immer a riesen Show aufziehen, obwohl es woanders täglich ganz anders abgelaufen ist........Von solchen ist hier die Rede!! **UND IHR WÜRDET SCHOCKIERT SEIN**, wenn ihr wüsstest wie viele solche Leute es heutzutage gibt, die einem wie ein perfekter Schauspieler Jemanden vorspielen, der sie in Wirklichkeit nie sind (und was alles nachdem des Bezirzen nicht mehr sein wird)!!! Und solche Kinder werden erst richtig verstört, wenn sie mit jemandem Kontakt haben müssen, wo man nie sicher sein kann, ob er es jetzt mal gut meint oder es wieder eigentlich nur um seine eigenen Ziele geht!!! Und selbst wenn man die Erfahrung mit so einem Menschen gemacht hat, ist es schwer zu begreifen, dass jemand einen so schnell u einfach "entsorgen" kann......

8. Februar 2020 17:03 VaterOhneKind

Als betroffener Vater ohne Sorgerecht bin ich sehr dafür, dass diese Gleichstellung endlich erfolgt. So wären beide Elternteile von Anfang an mit "im Boot" und würden sich darum bemühen einen kooperativen Weg zum Aufbau einer Elternebene zu finden. So wie es jetzt ist, wird eher die Unkooperativivität des allein sorgeberechtigten Elternteils gefördert, was nicht dem Kindeswohl entspricht. Letzlich, falls die gemeinsame Sorge nicht funktioniert, kann man ja immer noch zum Gericht. Es gibt somit keinen Grund, getrennt lebende Elternteile (i. d. R. Väter) a priori auf diese Weise zu benachteiligen.

13. April 2020 20:39 Maria

Grüß Gott und vielen Dank für Ihren Artikel! Sie sprechen mir aus der Seele! Bitte lassen Sie sich von den teilweise gehässigen Kommentaren nicht entmutigen! Ich habe selbst auch sehr leidvolle Erfahrungen finanzieller und sozialer Art als ledige Mutter machen müssen. Trotz moderner Zeiten bin ich der jahrhundertealte Klassiker der ledigen Mutter - um im kirchlichen Bild zu bleiben: leider ohne Josef. Bis zur Geburt meines ersten und einzigen Kindes im Jahr 2003 war ich mit dem ledigen Vater bereits 4 Jahre zusammen. Das Lebensrisiko "Kind" habe ich existentiell erlebt. Ich bin entsetzt, wie die Sorgerechtsindustrie zusehends zum Selbstbedienungsladen für Männer verkommt. Ich gehe sogar weiter und fordere die Gleichstellung lediger und geschiedener Mütter, bezüglich Betreuungsunterhalt für die ersten 6 Lebensjahre des Kindes, sowie die Schaffung eines gesetzlichen fairen Ausgleichs betreffs Vermögens- und Versorgungsausgleich unter unverheirateten Eltern. Dieser faire Ausgleich soll unabhängig von Ehe und anderen Beziehungsformen sein. Denn: Es geht um das Lebensrisiko und die Lebensaufgabe "Kind". Wenn Frauen mit Kindern alleine dastehen, bleibt das Risiko am bitteren Ende für alle Frauen gleich. Manche haben es mehr andere weniger existentiell erlebt. Wenn ledige Männer gleiche oder ähnliche Rechte wie verheiratete Männer erhalten haben, ist es auch allerhöchste Zeit über die damit verbunden gleichen oder ähnlichen Pflichten zu reden. Maria, 49 Jahre

7. Mai 2020 12:01 Alexis Sorbas

Vielen Dank für diesen Artikel! Gravierende Probleme ergeben sich in Konstellationen, in denen die Eltern nie in einer Beziehung zusammengelebt oder sich bereits während der Schwangerschaft getrennt haben und die Väter nicht willens oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, Verantwortung für ein Kind zu tragen. Auch diese Väter würden automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Formal gleiche Rechte dürfen jedoch nicht zu einer Benachteiligung von Kindern und Müttern führen. Ich freu mich, dass mittlerweile viel Frauen begreifen, dass sie durch die zurückliegenden und (hoffentlich nicht kommenden) Gesetzesänderungen massiv benachteiligt werden. Väter bekommen immer mehr Rechte, Pflichten sofern überhaupt vorhanden, werden dann aber nicht durchgesetzt.

8. Mai 2020 10:53 Maria

Nicht jede ledige Mutter hat freiwillig auf einen Vermögens- und Versorgungsausgleich verzichtet. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Entscheidung, sich an den Opportunitätskosten (Einkommensverluste durch Erziehungszeiten) fürs Kind zu beteiligen, liegt bis dato ganz allein beim Mann. Auch wenn eine Ehe mit der werdenden Mutter (plötzlich doch) nicht in seinem Interesse zu liegen scheint, er sich folglich dafür nicht erwärmen kann, bleiben finanzielle Fragen, die zu klären sind. Es ist ein finanzieller Schaden entstanden, den es zu regeln gilt.  Die rechtliche Lage entspricht nicht der durchs Grundgesetz garantierten Gleichstellung von Mann und Frau und sie  widerspricht dem Grundgesetz weiter dadurch, dass niemand aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden darf, auch der besondere Schutz der Mutter durch das Grundgesetz wurde offensichtlich aufgegeben.  Ich gehe mal davon aus, dass das Grundgesetz nicht nur auf Arbeitsverhältnisse anzuwenden ist.  Unterhaltszahlungen, soweit sie überhaupt erfolgen, reichen nicht aus, um die Opportunitätskosten der Mutter mindestens hälftig zu decken.  Hier muss dringend nachgebessert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch lediger Mütter auf Ausgleich ihrer Opportunitätskosten durch den Kindsvater. Die Klärung solcher Fragen in der Schwangerschaft geht nicht immer glücklich aus und ist das Kind erst da, befindet sich die Mutter in einer schizophrenen Situation. Sie soll - auf  Druck der Gesetzgeber-  dem Kind den Vater erhalten, und gleichzeitig mit einem Mann umgehen, der sie auch finanziell mit der Schwangerschaft nachhaltig und ganz erheblich geschädigt hat. Vielleicht wäre es angemessener hier nicht mehr vom Kindsvater, sondern vom Täter, zu reden. Gleichzeitig bleibt für diese Fragen keine Zeit, da das Baby und Kleinkind viel Kraft und Aufmerksamkeit erfordern und auch eine Mutter in ihrer Rolle ankommen muss.  Der Staat lässt diese Frauen und Mütter im Stich!

4. September 2020 20:53 Alex R.

Die kritischen Kommentare können nicht ernst genommen werden. Einerseits schieben sie vor, das automatische GSR sei einfach nur das Beste fürs Kind. Andernfalls solle der andere selbst sehen, wie er für alles aufkommt (am liebsten auch ohne Unterstützung anderer - dann ist die Rache perfekt). Dass dies das Beste fürs Kind sei, behaupten sie dann plötzlich nicht mehr: Der frischgebackenen Mutter sei zumutbar, erstmal dem Gericht Beweise vorzulegen, bevor im Notfall jemand handlungsfähig werden kann. Aber dem „armen Tropf“ sei nicht zumutbar, einen simplen Antrag zu stellen, den die Mutter derzeit binnen zwei Wochen zu beantworten hat. Wenn hier jemand (entgegen Art. 6 GG) Rechte ohne Verantwortung haben will, dann sind das sicher nicht die Erziehenden, sondern die Geringzahler, die auf ihre Rechte pochen. Die hirnrissigen Argumente sind laut und aggressiv, damit man nicht merkt, dass es sich um Mindermeinungen handelt: Befragt man Trennungseltern, so hat die Unterhalts- und Wechselmodelldiskussion die niedrigste Priorität. Auch hier kommentieren nicht alle Männer kritisch (lies Dieter). Auch „Michael sagt ... bei Gewalt ... kann es keine Einwilligung geben“ - und keine Einigung: Dilemma der Mutter ist also mitnichten, „sich mit einem Partner abstimmen zu müssen“, sondern gerade, dass niemand für das Kind entscheidet, wenn es Einigung braucht, die mit Gewalttätern unmöglich ist. Es handelt sich per definitionem nicht um Streiten

7. Oktober 2020 09:09 Adrian Hoffmann

Hallo. Mich erschreckt die Haltung der evangelischen Frauen. Nach Jahren einer unfassbar Geschlechter diskriminierenden Auseinandersetzung vor Gericht werde ich nun noch einmal Vater. Darauf freue ich mich sehr, denn ich darf nochmal Papa sein in meinem Leben. Das hatte ich so sehr vermisst. Allerdings sind die werdende Mutter und ich noch nicht verheiratet, daher besteht auch kein gemeinsames Sorgerecht. Sie können sich vermutlich nicht vorstellen, welche Ängste das in mir auslöst. Romantik pur, gepaart mit einer schönen Portion Misstrauen: der Gang aufs Jugendamt, um das gemeinsame Sorgerecht zu unterschreiben. Ich finde das eine Sauerei, dass ich Vater werde, aber nun erst noch betteln muss, dass ich es auch wirklich werden darf. Erst die eigene Frau zum Jugendamt überreden ("Muss das wirklich sein? Du kannst mir doch vertrauen"), dann beim Jugendamt vorsprechen. Sie wissen, dass manche Sachbearbeiter im Jugendamt schwangere Frauen bei dieser Gelegenheit darauf ansprechen, dass sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht Rechte an den Vater abgeben? Es geht doch um Pflichten. Kirchliche, christliche Pflichten - für das gemeinsame Kind gemeinsam da zu sein, auch wenn es einmal zu einer Trennung kommt.

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