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Verlässlich für Menschenwürde: Grundsätze für kirchliche Leitungsämter wurden präzisiert

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In einer Resolution macht die Synode der EKHN deutlich, dass sie sich für Menschenwürde und für eine an Menschenrechten orientierte Demokratie einsetzt. Deshalb hat sie die Kirchengemeindewahlordnung dahingehend präzisiert, dass die Wählbarkeit für ein Leitungsamt nun ausdrücklich an die Loyalität gegenüber den christlichen Grundwerten geknüpft ist.

Präses Dr. Birgit Pfeiffer:  "Wer ein kirchliches Amt innehat oder sich dafür bewirbt, tritt ein für die Würde aller Menschen, unabhängig von deren Herkunft oder Lebensentwurf." |
Präses Dr. Birgit Pfeiffer: "Wer ein kirchliches Amt innehat oder sich dafür bewirbt, tritt ein für die Würde aller Menschen, unabhängig von deren Herkunft oder Lebensentwurf." | Bild: Peter Bongard / EKHN

Mit einer Neuausrichtung ihrer Wahlordnung für Kirchenvorstände und einer begleitenden Resolution bekräftigt die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) die zentralen Werte der Landeskirche: die unantastbare Würde jede und jedes Einzelnen, gelebte Nächstenliebe und Vielfalt. Daraus ergibt sich ihr Einsatz für eine an Menschenwürde und Menschenrechten orientierte Demokratie. Grundlage ist ein Papier der Kirchenleitung, das die Grundsätze der Leitungsverantwortung in der Landeskirche zusammenfasst.

„Wer Leitungsverantwortung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) übernimmt, gestaltet einen Raum der Vielfalt und des Vertrauens. Und wer ein kirchliches Amt innehat oder sich dafür bewirbt, tritt ein für die Würde aller Menschen, unabhängig von deren Herkunft oder Lebensentwurf. Dieser Grundsatz ist nicht neu, die nun verabschiedete Resolution und die geänderte Wahlordnung stellen dies aber expliziter und rechtlich eindeutiger klar als bisher“, kommentiert Birgit Pfeiffer, Präses der Kirchensynode der EKHN.

Neue Wahlordnung schützt Integrität kirchlicher Gremien
Konkret hat die Synode die sogenannte Kirchengemeindewahlordnung (siehe §4) dahingehend präzisiert, dass die Wählbarkeit für ein Leitungsamt nun ausdrücklich an die Loyalität gegenüber den christlichen Grundwerten geknüpft ist. Wer sich kirchenfeindlich verhält, extremistische, antisemitische, rassistische oder sonst menschenverachtende Auffassungen vertritt, wird künftig von der Wahl in den Kirchenvorstand ausgeschlossen oder verliert das Amt. Gleiches gilt, wenn bekannt wird, dass Kandidierende oder Kirchenvorstandsmitglieder Mitglied in einer Organisation sind, die die genannten Auffassungen vertritt.

Damit erhält das bestehende Verfahren zur Prüfung von Wahlvorschlägen einen präzisen Rahmen: Die Kirchenvorstände und Dekanatssynodalvorstände sind dazu aufgerufen, im Vorfeld von Kirchenvorstandswahlen im Gespräch mit den Kandidieren zu prüfen, ob die Kandidierenden bereit sind, die Vielfalt der Gemeindeglieder zu achten und die Kirche als einen geschützten Raum der Menschenwürde zu repräsentieren. So soll eine glaubwürdige Amtsführung sichergestellt werden. Die Regelung tritt zum 1. Mai 2026 in Kraft und damit rechtzeitig vor der Kirchenvorstandswahl, die 2027 in der EKHN ansteht.

„Die Übernahme eines kirchlichen Amtes ist untrennbar mit der Anerkennung der Gottebenbildlichkeit eines jeden Menschen und der gleichen Würde verbunden. Wer Menschengruppen abwertet oder diskriminierende Positionen vertritt, erfüllt nicht die notwendige Loyalität gegenüber den Grundwerten der Kirche“, so Christiane Tietz, Kirchenpräsidentin der EKHN. „Das ist nicht neu, jetzt ist es aber nochmal sichtbarer geworden. Menschen sollen sich darauf verlassen können, dass Personen in kirchlichen Leitungsämtern von diesen Grundwerten getragen sind.“

Die hessen-nassauische Kirche wolle gleichzeitig mit möglichst vielen Menschen im Gespräch bleiben. Kirchliche Angebote wie Gottesdienste und Seelsorge seien grundsätzlich für alle Menschen offen. Mit Initiativen wie den Verständigungsorten wolle die Kirche Menschen in einer Zeit miteinander ins Gespräch bringen, in der die Gesellschaft unter großer Spannung stehe. Das sei eine wichtige gesellschaftlichen Aufgabe für die Kirche.

Resolution: Gleichwertigkeit aller Menschen ist unverhandelbar
Begleitend zu den rechtlichen Anpassungen hat die Kirchensynode die Resolution „Für Menschenwürde und Demokratie“ einstimmig verabschiedet. Dieses Dokument dient als inhaltlicher Kompass und Selbstvergewisserung für alle Ebenen der Landeskirche. Die Resolution betont, dass Vielfalt und Vielstimmigkeit den Reichtum der Kirche ausmachen, solange sie auf dem Fundament der gegenseitigen Achtung stehen. Sie ermutigt dazu, im Alltag aktiv für die Gleichwertigkeit aller Menschen einzutreten – unabhängig von Herkunft, Identität oder sozialem Status. Damit setzt die EKHN ein klares Zeichen: Die Kirche versteht sich als ein Raum, in dem das Miteinander und der Schutz der Menschenwürde das Handeln leiten, und lädt alle dazu ein, diesen Weg der Mitmenschlichkeit mitzugestalten.

„Unsere Kirche ist ein Ort, an dem jeder Mensch willkommen ist. Mit der Resolution und den neuen Wahlregeln geben wir uns selbst ein Versprechen: Wir schützen diesen Raum der Vielfalt. Wer bei uns Verantwortung übernimmt, trägt dazu bei, dass Respekt und die unantastbare Würde jeder und jedes Einzelnen nicht nur Worte bleiben, sondern gelebte Realität in unseren Gemeinden sind“, sagt Pfeiffer.


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