Pädagogische Hilfskraft (m/w/d) als Minijob
Der Evangelische Verein für Kinder- und Jungendhilfe Rhein-Main e.V. sucht für die Schulkindbetreuung an der Zentgrafenschule für die Frühbetreuung ab 1. August 2026 eine
Minijob-Basis
Evangelischer Verein für Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Schulkindbetreuung: Frühbetreuung von 7:30 Uhr - 9:00 Uhr
Zentgrafenschule im Frankfurter Stadtteil Seckbach
Erste Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, beispielsweise in Schule, Betreuung, Verein, Jugendhilfe oder Ehrenamt wären wünschenswert
Start ab 1. August 2026
Seit über vier Jahrzehnten ist der Evangelische Verein als anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig. Mit rund 130 Einrichtungen und Projekten und über 500 Mitarbeitenden gehören wir zu den größten freien Trägern im Rhein-Main-Gebiet. Wir begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unterschiedlichen Lebenslagen – orientiert an ihren Bedürfnissen und an gesellschaftlichen Veränderungen. Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie gesellschaftliche Teilhabe sind Grundlage unserer Arbeit. Wir arbeiten inklusiv – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sozialem Hintergrund.
Die Zentgrafenschule im Frankfurter Stadtteil Seckbach ist ein lebendiger Lern- und Lebensort, an dem Kinder in ihrer individuellen Entwicklung begleitet und gefördert werden. In enger Zusammenarbeit mit der Schule gestalten wir ein verlässliches Ganztagsangebot, das Bildung, Betreuung und gemeinschaftliches Lernen miteinander verbindet.
Für die Schulkindbetreuung an der Zentgrafenschule suchen wir zum 01.08.2026 eine
pädagogische Hilfskraft (m/w/d) auf Minijob-Basis zur Unterstützung unseres Teams in der Frühbetreuung.
Einsatzzeiten: Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 09:00 Uhr.
Das sind Ihre Aufgaben:
- Begleitung und Betreuung der Kinder in der Frühbetreuung von 07:30 Uhr bis 09:00 Uhr
- Mitgestaltung eines angenehmen und verlässlichen Starts in den Schultag
- Beschäftigung der Kinder durch Spiel-, Kreativ- und Bewegungsangebote
- Ansprechpartner für die Kinder am Morgen vor Unterrichtsbeginn
- Unterstützung der Kinder beim Ankommen und beim Übergang in den Unterricht
Das bringen Sie mit:
- Freude an der Arbeit mit Kindern im Grundschulalter
- Einen wertschätzenden und verlässlichen Umgang mit Kindern und Familien
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
- Idealerweise erste Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, beispielsweise in Schule, Betreuung, Verein, Jugendhilfe oder Ehrenamt
Das bieten wir Ihnen:
- 30 Tage (bei 5-Tageswoche) Jahresurlaub sowie weitere zusätzliche freie Tage
- Eine jährliche Sonderzahlung im November nach KDO
- Möglichkeit auf Mitgliedschaft in einer Hilfskasse mit zusätzlichen Beihilfeleistungen zu medizinischen Aufwendungen
- Eine arbeitgeberfinanzierte zusätzliche Altersversorgung
- Mobilitätsticket (auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zunächst bis 31.12.2026)
- Mitarbeiterrabatte
- Einen Welcome-Day für neue Mitarbeitende
- Eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum
- Fachliche Begleitung und Supervision
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Dippel (Referatsleitung) unter der Telefonnummer +49 155 66156530.
Der Evangelische Verein setzt sich aktiv für die Umsetzung der Kinderrechte, die Gewährleistung des Kinderschutzes und die Gestaltung seiner Einrichtungen als sichere Orte für Kinder und Jugendliche ein.
Wir schätzen Vielfalt, Individualität und Inklusivität. Diskriminierungssensible Bewerbungsverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind beim Evangelischen Verein für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e.V. Standard. Schwerbehinderte und BIPoC Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass das Beifügen eines Bewerbungsfotos optional ist. Gleiches gilt für die Angabe von Betreuungszeiten; Sie entscheiden selbst, ob Sie diese Information in Ihren Bewerbungsunterlagen aufnehmen möchten.
Es gelten die Regelungen des Einstellungsgesetztes der EKHN.