Ethik & Werte

„Wir dürfen nicht wieder auf Standardlösungen zurückfallen“

Pfarrer Frank Stefan vom evangelischen Bundesfachverband für Teilhabe kritisiert die Pläne der Bundesregierung, Hilfen für Menschen mit Behinderung zu kürzen.

Pfarrer Frank Stefan ist Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) | Foto: BeB
Pfarrer Frank Stefan ist Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) | Foto: BeB

Herr Stefan, angesichts der knappen Haushaltslage plant die Bundesregierung Kürzungen bei den Beihilfen für Menschen mit Behinderung. Was genau?

Nach unserem Kenntnisstand sind folgende Kürzungen im Gespräch: Eine Erhöhung der Eigenanteile, auch bei Angehörigen, die Abkehr von individuellen Ansprüchen hin zu standardisierten Leistungen, Angriffe auf die Refinanzierung von Tarifentgelten bei Leistungserbringern – was zu Personalabbau führt. Entgegen vieler Beteuerungen auch eine direkte Absenkung von Leistungen sowie die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts der Betroffen.

Was bedeuten diese Kürzungen für den Alltag der betroffenen Menschen?

Weniger freie Wahl, mehr Standardlösungen, niedrigere Gehälter für Fachkräfte. Wenn die Personalkosten der Assistent:innen nicht mehr finanziert werden, wird der Personalmangel noch weiter zunehmen. Manche Angebote wird es in Zukunft gar nicht mehr geben.

Was heißt das konkret?

Einige Beispiele aus der Praxis: Ein 48-jähriger Mann mit komplexen körperlichen und psychischen Unterstützungsbedarfen wird zuhause von seiner Mutter betreut, doch sie ist inzwischen fast 80 und selbst krank, daher schafft sie es nicht mehr. Aber es gibt für ihn keinen Platz in einer betreuten Wohngruppe, die Wartelisten sind lang und neue Gruppen werden nicht eröffnet, weil sie zu teuer sind. Mit dem neuen Gesetz verschärft sich der Personalmangel weiter, bestehende Wohngruppen müssen wahrscheinlich schließen. Dem Mann droht daher die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, obwohl er nur Unterstützung im Alltag braucht.

Besonders betroffen sind Kinder, die eine Assistenz brauchen, um die Regelschule besuchen zu können. Der Bedarf ist gigantisch, aber gerade hier soll gespart werden. Viele Kinder werden deshalb auf Spezialschulen geschickt werden, isoliert von ihren Freund*innen. Ihre Chancen auf Kontakt und ein normales soziales Leben sinken, ihr Selbstwertgefühl wird beschädigt, und ohne Regelschulabschlüsse sind ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt später minimal. Nicht wegen fehlender Intelligenz, sondern weil sie keine strukturelle Unterstützung haben.

Was bedeutet es, wenn individuelle Unterstützung durch standardisierte ersetzt wird?

Da ist zum Beispiel ein Mann, der liebt Eisenbahnen. Er kennt jeden Fahrplan, jede Strecke. Sein liebstes Hobby ist es, neue Hochgeschwindigkeitsstrecken zu testen. Mit einer individuellen Assistentin kann er diesem Hobby nachgehen. Mit den geplanten Kürzungen würde es aber nur noch Assistenzstunden für „Gruppenaktivitäten“ geben. Er könnte dann also zusammen mit einer Gruppe einen Freizeitpark besuchen, was ihn aber gar nicht interessiert.

Oder die 27-jährige Rollstuhlfahrerin, die das Malen liebt. Sie hat Talent. Mit ihrer Assistentin nimmt sie einmal pro Woche an einem Kunstkurs teil. Das wird aus dem Budget gestrichen, stattdessen soll sie bei „Kreativgruppen“ in der Werkstatt mitmachen.

Oder der 16-jährige Junge mit einer psychischen Erkrankung. Mit Unterstützung spielt er in einem echten Fußballverein mit, hat dort Freunde und sportliche Ziele. Individuelle Assistenz für einzelne Hobbys soll es aber nicht mehr geben. Der Junge soll stattdessen an „Sportgruppen“ teilnehmen, die von der Werkstatt organisiert werden, mit Sportarten, die ihn nicht interessieren.

Oder die blinde Frau, die mit Hilfe einer Assistentin einmal in der Woche zur Probe ihres Chors geht, mit dem sie auch bei Konzerten auftritt – sie hat eine schöne Stimme. Nach der Kürzung gäbe es für solche „optionalen“ Hobbys kein Budget mehr, die Frau könnte nur noch in der „Musik-AG“ der Werkstatt mitmachen. Das ist natürlich nicht das Gleiche.

Wie viele Personen könnten von den Sparplänen betroffen sein?

Laut statistischem Bundesamt erhielten im Jahr 2024 rund 1,03 Millionen Menschen in Deutschland Eingliederungshilfe, also etwa jeder 82. Mensch, ein Drittel davon sind Kinder unter 18 Jahren. Etwa 530.000 Menschen erhalten Assistenzleistungen für Alltagsbewältigung.

Erste Reformen sollen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Welche Aspekte finden Sie besonders dringend? Was müsste unbedingt verhindert werden?

Aus unserer Perspektive sind drei Dinge absolut dringend. Erstens muss man das Fachkräfte-Problem lösen und nicht verschärfen. Mit dem Bundesteilhabegesetz von 2023 wurden die Gehälter in sozialen Berufen gerade erst auf einen angemessenen Standard gebracht. Die geplanten Einsparungen würden das wieder zunichte machen. Ohne Fachkräfte gibt es aber keine Teilhabe. Zweitens muss das Wunsch- und Wahlrecht erhalten bleiben. Auch Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten. Und drittens dürfen individuelle Teilhabeansprüche nicht pauschalisiert werden. Das wäre so, also bekäme man keine individuell angepasste Brille mehr, sondern nur das Standardmodelle aus dem Baumarkt. Wir müssen unbedingt verhindern, wieder auf Standardlösungen zurückzufallen, die Menschen in vorgegebene Systeme zwingen statt ihre Selbstbestimmung zu respektieren.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat betont, dass die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen eingehalten werden soll. Reicht das aus?

Aus unserer Perspektive bleibt die deutsche Realität bereits jetzt dahinter zurück. Es gibt immer noch zu wenige Plätze in betreuten Wohngruppen, zu wenig Schulassistenz, zu wenig Unterstützung. Wenn Politiker:innen jetzt so tun, als könnte man die UN-Konvention einhalten und gleichzeitig erhebliche Mittel sparen, ist das schlicht nicht glaubwürdig.

Warum sagen Sie, dass die Pläne dem christlichen Menschenbild widersprechen?

Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch nach dem Bilde Gottes geschaffen ist und damit eine Würde besitzt, die sich nicht an seiner Leistungsfähigkeit festmacht. Teilhabe ist kein Gnadenakt, sondern ein Menschenrecht. Gerade in Deutschland haben wir brutal erlebt, was es heißt, wenn Menschen in wertvollere und wertlosere Kategorien einsortiert und dann danach behandelt wurden. Der Schutz der Schwachen, die Zuwendung zum Nächsten sind seit jeher Teil unseres christlichen Glaubens. Das zeigt sich auch am beispielhaften Handeln Jesu. Das sind nicht abstrakte Werte – das ist die Messlatte, an der sich christliches Handeln in der Politik messen lassen muss. Besonders in einer Demokratie, die aus einer Verantwortung für die Würde aller gegründet wurde.


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Antje Schrupp 259 Artikel

Dr. Antje Schrupp ist Chefredakteurin des EFO-Magazins. Die Journalistin und Politikwissenschaftlerin bloggt auch unter www.antjeschrupp.com Mastodon: @antjeschrupp@kirche.social

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