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Kirche und AfD: Vieles spricht für klare Kante

Immer mehr evangelische Landeskirchen schließen Mitglieder der AfD von kirchlichen Ämtern aus. Ist diese Abgrenzung mit demokratischen Prinzipien zu vereinbaren?

Antje Schrupp Foto: Heike Rost
Antje Schrupp Foto: Heike Rost

Ist eine Mitgliedschaft in der AfD mit dem Christentum vereinbar? Immer mehr evangelische Landeskirchen sagen: Nein. Auch die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat völkischen Nationalismus und Rechtsextremismus für unvereinbar mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild erklärt. Einstimmig bei zwei Enthaltungen hat das Kirchenparlament im April die Wahlordnung von Kirchenvorständen verschärft. Demnach dürfen keine Personen in Kirchenämter gewählt werden, die „extremistische, antisemitische, rassistische oder sonst menschenverachtende Positionen vertreten oder in Organisationen Mitglied sind oder sich betätigen, die entsprechende Positionen vertreten“. Entsprechende Äußerungen können auch zum Verlust eines kirchlichen Amtes führen.

In dem Beschluss wird die AfD zwar nicht ausdrücklich genannt, ist aber gemeint. Die Landeskirchen Berlin-Brandenburg, Bayern, Mitteldeutschland und die Pfalz haben vergleichbare Regelungen beschlossen, und leitende Geistliche aus Niedersachsen und Bremen direkt ausgesprochen: „Nach unserer Überzeugung ist die AfD für Christinnen und Christen nicht wählbar.“

Allzu verwunderlich ist das nicht, schließlich positioniert sich die AfD klar antikirchlich: Sie will die Zahlung von Staatskirchenleistungen einstellen, den staatlichen Kirchensteuereinzug abschaffen, Kirchenasyl strafrechtlich verfolgen, die Religionsfreiheit (für den Islam) einschränken.

Es geht aber nicht nur um das Eigeninteresse einer Institution, zumal ja auch andere Parteien solche Forderungen erheben. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob zentrale Grundsätze des Christentums wie Nächstenliebe, die Achtung individueller Menschenwürde und das Streben nach Gerechtigkeit und Frieden mit der AfD vereinbar sind.

Die große Mehrheit der Theolog:innen und Kirchenverantwortlichen – übrigens auch der katholischen Kirche – antwortet darauf: Nein. Aber, und hier wird es knifflig: Darf eine Kirchenleitung den Menschen überhaupt vorschreiben, was sie glauben sollen? Die evangelische Kirche ist schließlich demokratisch, sie vertritt das „Priestertum aller Gläubigen“. Das heißt: Alle Getauften können die Bibel selbst auslegen und sind nicht an Direktiven „von oben“ gebunden.

Tatsächlich gibt es ja auch Christinnen und Christen, die der AfD nahestehen. Zum Beispiel Tobias Riemenschneider, Pastor einer Frankfurter Freikirche, der enge Verbindungen zur Partei pflegt und deren Ideen offensiv verbreitet. Auch ein Blick in die USA macht deutlich, dass es große Überschneidungen zwischen real existierendem Christentum und Rechtsextremismus gibt.

Bedeutet Demokratie, dass auch diese Positionen in Kirchenvorständen vertreten sein sollen? Es ist interessant, sich dabei an Martin Niemöller zu erinnern, den ersten Kirchenpräsidenten von Hessen und Nassau. Er hatte im Nationalsozialismus gegen die hitlertreuen „Deutschen Christen“ gekämpft, die damals in der Mehrheit waren. Nach dieser Erfahrung bestand er zeitlebens darauf, dass demokratische Prinzipien in Bezug auf das christliche Bekenntnis keine Rolle spielen dürfen: Mehrheiten können falsch liegen, Minderheiten auch.

Als Christin darf ich mich nicht an Stimmungen orientieren, sondern nur an der Bibel und dem eigenen Gewissen. Und ich meine: In Zeiten wie diesen, in denen sich Autoritarismus und soziale Kälte breitmachen, spricht alles dafür, der AfD gegenüber klare Grenzen zu ziehen. Auch in der kirchlichen Wahlordnung.


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Dr. Antje Schrupp ist Chefredakteurin des EFO-Magazins. Die Journalistin und Politikwissenschaftlerin bloggt auch unter www.antjeschrupp.com Mastodon: @antjeschrupp@kirche.social

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