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Drei für die Kirche: So sind die Zuständigkeiten im Frankfurter Magistrat

Wer ist im neuen Frankfurter Magistrat für die kirchlichen Angelegenheiten zuständig? Wer ist Ansprechpartner:in für die Religionen? Das ist auf unterschiedliche Schultern aufgeteilt.

Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD), Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg (Grüne) und Kämmerer Bastian Bergerhoff (Grüne) sind im neuen Frankfurter Magistrat für die kirchlichen Angelegenheiten zuständig  |  Fotos: Stadt Frankfurt am Main
Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD), Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg (Grüne) und Kämmerer Bastian Bergerhoff (Grüne) sind im neuen Frankfurter Magistrat für die kirchlichen Angelegenheiten zuständig | Fotos: Stadt Frankfurt am Main

Wer ist eigentlich Frankfurter Kirchendezernent? Seit Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) Mitte September die Zuständigkeiten im Magistrat verkündete, gibt es über diese Frage Verwirrung. Rein formal könnte die Antwort recht einfach ausfallen: Es gibt keinen Kirchendezernenten. Jedenfalls taucht das Ressort „Kirchen“ in keiner Bezeichnung der zwölf Dezernate auf.

Doch so einfach ist es nicht. Am ehesten darf sich Bastian Bergerhoff Kirchendezernent nennen. Der Politiker der Grünen tritt als Kämmerer die Nachfolge von Uwe Becker (CDU) an. Das Amt beinhaltet die „Bauherreneigenschaft für die Dotationskirchen“, wie es in der Verteilung der Zuständigkeiten in der Stadtregierung heißt. Das bedeutet: Der Unterhalt der acht Innenstadtkirchen, die im Eigentum der Stadt stehen, obliegt ihm. Dies betrifft den St. Bartholomäus-Dom, die Alte Nikolaikirche, das Dominikanerkloster, die Liebfrauenkirche, die St. Peterskirche, die St. Leonhardskirche, die St. Katharinenkirche und die Dreikönigskirche in Sachsenhausen.

Anders als noch zu Beckers Zeiten, reklamiert Feldmann aber eine „inhaltliche Zuständigkeit für Kirchen“ für sich. Bergerhoff hat das zur Kenntnis genommen. Besonders gestört hat es ihn nicht, der Grünen-Politiker sieht sich weiterhin als Kirchendezernent. Was vor allem daran liegt, dass die Stadt Frankfurt inhaltlich überhaupt keinen Einfluss auf die Kirche nimmt. Vorlagen des Magistrats in diesem Bereich betreffen entweder Arbeiten an den Dotationskirchen oder es geht um Zuschüsse wie zuletzt beim Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt. Zuständig dafür ist ohnehin die Kämmerei, also Bergerhoff.

Unstrittig ist hingegen, dass Feldmann der richtige Ansprechpartner ist, wenn es um den Frankfurter Vertrag geht. In dem 1990 geschlossenen Dokument verpflichtet sich die Stadt Frankfurt, die Jüdische Gemeinde und jüdisches Leben in der Stadt zu unterstützen.

Wer aber kommt nun, wenn zu einer Veranstaltung der Kirche die Stadtregierung eingeladen ist? Grundsätzlich kann Feldmann immer für den Magistrat sprechen. Dass er jeden Termin wahrnimmt, der mit Kirche zu tun hat, ist aber unwahrscheinlich. Auch Bergerhoff wird sich in den kommenden Jahren oft genug als Dezernent einbringen.

Und womöglich spricht auch Nargess Eskandari-Grünberg bei kirchlichen Veranstaltungen für den Magistrat. Die Grünen-Politikerin hat als Bürgermeisterin wie einst Uwe Becker ohnehin sehr viele repräsentative Aufgaben. Und: Als Dezernentin für Diversität ist sie auch zuständig für den Rat der Religionen.

Insofern lässt sich die Ausgangsfrage am ehesten so beantworten: Kirchendezernent ist Bastian Bergerhoff, für kirchliche und religiöse Angelegenheiten zuständig sind außer ihm noch Feldmann und Eskandari-Grünberg. 


Autorin

Anne Lemhöfer 144 Artikel

Anne Lemhöfer interessiert sich als Journalistin und Autorin vor allem für die Themen Kultur, Freizeit und Gesellschaft: www.annelemhoefer.de

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