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Henriette Crüwell ist neue Pröpstin für Rheinhessen und Nassauer Land

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Die Pfarrerin der Offenbacher Friedenskirchengemeinde, Henriette Crüwell, ist von der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) zur neuen Pröpstin für Rheinhessen und Nassauer Land gewählt worden. Die 50 Jahre alte Theologin tritt im August 2022 ihr neues Amt in Mainz an.

Henriette Crüwell, oben links, die zukünftige Pröpstin für Rheinhessen  Foto: Rolf Oeser
Henriette Crüwell, oben links, die zukünftige Pröpstin für Rheinhessen Foto: Rolf Oeser

Henriette Crüwell ist die neue Pröpstin für Rheinhessen und Nassauer Land. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wählte die Offenbacher Pfarrerin am Mittwoch mit 86 Ja-Stimmen von 119 abgegebenen gültigen Stimmen an die Spitze des Kirchengebiets in Rheinland-Pfalz. Die 50 Jahre alte Theologin mit Dienstsitz in Mainz ist dann ab August 2022 für rund 250.000 Evangelische in über 200 Gemeinden im rheinland-pfälzischen Kirchengebiet zuständig. Das Amt ist in anderen Landeskirchen mit dem einer „Regionalbischöfin“ vergleichbar. Eine Amtszeit beträgt sechs Jahre, Wiederwahlen sind möglich. Neben Crüwell hatte sich die Wiesbadener Pfarrerin Ursula Kuhn als Pröpstin beworben. Crüwell tritt nun die Nachfolge von Klaus-Volker Schütz (65) an. Er geht kommenden Sommer in den Ruhestand. Schütz war seit 2001 Propst.

Pröpstin will eine Kirche, die sich gemeinsam auf den Weg macht

In ihrer Vorstellungsrede sprach sich Crüwell für eine Kirche aus, die „mit den Menschen unterwegs ist“. Die Kirche befände sich in einem Umwandlungsprozess. „Wir wissen noch nicht, in welcher Gestalt wie auch immer es Kirche in Zukunft geben wird. Und wir werden dabei vieles ausprobieren müssen, um herauszufinden, wo Gott uns haben will. Aber wo immer mindestens zwei oder drei im Namen Jesu beieinander sind, da ereignet sich Kirche“, sagte Crüwell. Deswegen sei es beispielsweise wichtig, die Kirchengebäude „als offene und öffentliche Orte, wo die Wege der Menschen sich kreuzen und wo sie beieinander und bei Gott zu Gast sein können“ nach Möglichkeit zu erhalten. Manchmal könnten diesen Zweck aber auch „Zeltdächer für Neues, vielleicht auch nur Vorübergehendes“ erfüllen. Crüwell: „Wenn sie nicht mehr gebraucht werden oder einfach an der falschen Stelle stehen, dann baut man sie eben woanders auf. Wir sind und bleiben auf dem Weg! Ich habe eine tiefe Zuversicht in mir, dass Gott uns in das Land bringen wird, wenn wir immer wieder nach seinem Willen für uns und unsere Welt fragen, seinem Ruf folgen und mit weitem Herzen von der Hoffnung erzählen, die uns erfüllt.“ Crüwell ging auch auf den derzeitigen Reformprozess „ekhn2030“ ein und sagte: „Wir wissen bei all dem noch nicht, welche Gestalt unsere Kirche in Zukunft haben wird. Deswegen werden wir vieles ausprobieren müssen, um herauszufinden, wo Gott uns haben will. Und auch Fehler machen. Aber wir müssen losmarschieren! Denn eins dürfen wir als wanderndes Gottesvolk nicht tun. Stehenbleiben.“ Bei ihrer Vorstellungsrede wurde Crüwell per Videodienst Zoom zur digitalen Synode zugeschaltet.

Zur Person: Henriette Crüwell

Henriette Crüwell wurde 1971 in Offenbach geboren. Sie studierte zunächst Rechtswissenschaften und erlangte das 2. Juristische Staatsexamen nach einem Referendariat am Landgericht in Darmstadt. Danach folgte ein Studium der Philosophie und Katholischen Theologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt. Ihr Vikariat absolvierte sie in der Alt-katholischen Pfarrgemeinde Sankt Cyprian in Bonn. Anschließend wechselte sie als Gemeindepfarrerin im Probedienst in die Evangelische Kirche im Rheinland. Ab dem Jahr 2014 arbeitete Crüwell in Hessen-Nassau als Pfarrerin an der jugend-kultur-kirche sankt peter in Frankfurt. Seit 2016 ist sie Pfarrerin an der Friedenskirche in Offenbach. Crüwell ist zudem Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Offenbach. In der EKHN engagiert sie sich als Ansprechperson im Sonderübernahmeverfahren und ist darüber hinaus als Lehrpfarrerin tätig. Sie ist zudem Beisitzerin im Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN.

Zur Propstei: Rheinhessen und Nassauer Land

Die Propstei Rheinhessen und Nassauer Land umfasst die rheinland-pfälzischen Gebiete der EKHN. Sie erstreckt sich von Mainz, Bingen und Ingelheim über Alzey bis Worms. Hinzu kommen Gebiete im Rhein-Lahn-Kreis rund um Nassau und Teile des Westerwaldkreises. Die künftige Pröpstin ist für rund 250.000 Evangelische in über 200 Kirchengemeinden zuständig. Dienstsitz ist die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz. Sie verantwortet von dort aus die evangelische Orientierung der Kirche in der Region. Dazu gehört die Visitation der Gemeinden, die Ordination und geistliche Begleitung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Pröpstin, deren Amt in anderen Kirchen mit einer „Regionalbischöfin“ vergleichbar ist, ist auch Vorgesetzte der Dekaninnen und Dekane. Sie ist zudem qua Amt Mitglied in der Kirchenleitung der EKHN.

Hintergrund: Verfahren zur Wahl

Das Verfahren der Propstwahl ist in Artikel 56 der Kirchenordnung genau geregelt. Entsprechend den Vorgaben wurde die Stelle im Amtsblatt der EKHN zunächst ausgeschrieben und dazu aufgerufen, mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten zu nennen. Dazu kann jedes Kirchenmitglied Vorschläge an den Kirchensynodalvorstand einreichen. Die Benannten konnten dann anhand einer schriftlichen Bewerbung ihr Interesse bekunden. Aus dem Bewerbendenkreis erstellt der Kirchensynodalvorstand einen Wahlvorschlag, der mindestens zwei Personen umfassen soll. Zu dem daraufhin zustande gekommenen Wahlvorschlag werden der Pfarrerausschuss und die zuständige Propsteiversammlung gehört, die sich aus den Dekanen und Dekaninnen sowie den Dekanatssynodalvorsitzenden der Propstei zusammensetzt. Auch auf der Wahl-Synode selbst können noch Vorschläge zu Wahl unterbreitet werden, wenn 20 Prozent der Delegierten eine zusätzliche Kandidatur befürworten. Dann muss die Wahl allerdings verschoben werden. Die Amtszeit für Pröpste und Pröpstinnen beträgt sechs Jahre. Wiederwahlen sind möglich.


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