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Kirchen dürfen bei großen Konzerten beheizt werden

Um die Verpflichtung von Musizierenden für die Konzertsaison 2023/2024 planen zu können, hat das evangelische Kirchenparlamt von Frankfurt und Offenbach bei seiner gestrigen Sitzung über die nächste Heizperiode gesprochen.

Foto: Colourbox
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Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war das Thema „Heizen von Kirchen“. Im September 2022 hatte das evangelische Kirchenparlament von Frankfurt und Offenbach beschlossen, dass in diesem Winter die Kirchen auf Grund der Ukrainekrieg bedingten Energielage nicht geheizt werden. Eine Auswertung, die ökologische Fragen, das Thema „Nachhaltigkeit“ berücksichtigt, steht an. Untersucht werden sollen auch die Erfahrungen der Gemeinden, etwa zurückgehende Gottesdienstbesuche oder auch welche Erfahrung mit Gottesdiensten gemacht wurden, die in geheizten Gemeindehäusern stattfanden.

Der Bereich Kirchenmusik hatte jedoch auf einen ersten Beschluss bei der gestrigen Synode hingewirkt, da für 2023/2024 Sänger:innen und Musizierende gebucht werden müssen. „Wir sind jetzt schon sehr, sehr knapp dran“, appellierte Propsteikantor Stefan Küchler. In Corona-Zeiten seien Ensembles „eingegangen“, Musiker:innen hätten den Beruf gewechselt. Die Delegierten stimmten mit großer Mehrheit der Vorlage zu, die im Winter 2023/2024 für große kirchenmusikalische Veranstaltungen in den Probenräumen bis zu 19 Grad Raumtemperatur erlaubt sowie bis zu 15 Grad bei Konzerten in den Kirchen. Die Heizkosten sollen vom Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach finanziert werden.


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Bettina Behler 297 Artikel

Bettina Behler, Medieninformation Evangelische Öffentlichkeitsarbeit Frankfurt und Offenbach