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Verlässliche Finanzierung der Suchtberatung

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In der Corona-Krise sind Suchtberatungsstellen besonders gefragt. Anlässlich eines bundesweiten Aktionstages wird eine Sicherung und Stärkung von deren Arbeit gefordert.

Unverzichtbare Hilfe vor Ort: die kommunalen Drogen- und Suchtberatungsstellen  |  Foto: Pamela Balladares
Unverzichtbare Hilfe vor Ort: die kommunalen Drogen- und Suchtberatungsstellen | Foto: Pamela Balladares

Anlässlich des bundesweiten Aktionstages Suchtberatung am 4. November fordern die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) und die hessischen Suchtberatungsstellen die Sicherung einer strukturell verankerten Suchthilfe und eine verlässliche Finanzierung. Die Evangelische Suchtberatung Frankfurt am Main unterstützt diese Forderung.

Kommunale Drogen- und Suchtberatungsstellen bieten eine unverzichtbare Hilfe vor Ort an: Sie beraten, behandeln und begleiten; sie unterstützen und stabilisieren Abhängigkeitskranke und ihre Angehörigen in Krisen sowie in dauerhaft belastenden Lebenssituationen. Strukturelle Finanzengpässe der Einrichtungen konnten durch eine Erhöhung der kommunalisierten Mittel vorerst abgefedert werden. Regional ist die Finanzierung der Suchtberatungsstellen jedoch sehr unterschiedlich. Durch die Corona-Krise hat sich die finanzielle Situation in den Kommunen weiter verschärft und wird angespannt bleiben. Dies sollte nicht zur Folge haben, dass Angebote für Suchtmittelkonsumierende gekürzt werden. Wenn an diesen Angeboten gespart wird, führt das unweigerlich zum Abbau von Fachkräften und Versorgungslücken entstehen.

In Hessen existiert ein flächendeckendes Netz aus mehr als 70 Drogen- und Suchtberatungsstellen. Sie sind Teil eines vielfältigen Netzwerkes der Suchthilfe mit multiprofessionellen Teams und leisten nicht nur hervorragende, sondern unentbehrliche Arbeit. Zu ihren Versorgungsangeboten zählen Überlebenshilfe, Krisenintervention, soziale Beratung und Begleitung, betriebliche Suchthilfe und bei Bedarf eine Vermittlung in weiterführende stationäre, ambulante und andere Hilfen sowie in die Selbsthilfe. Hessenweit zählen Probleme mit Alkohol und dem Cannabiskonsum zu den häufigsten Gründen, warum Personen oder deren Angehörige eine Beratung beziehungsweise Betreuung in Anspruch nehmen. Der Kostenaufwand einer erfolgreichen Betreuung und Behandlung fällt deutlich geringer aus, als die Kosten einer unbehandelten Krankheit. Kommunen profitieren durch das Suchthilfesystem, zum Beispiel durch sinkende Ausgaben bei der Eingliederungshilfe, bei der Wohnungslosenhilfe, bei der Jugendhilfe oder bei den Leistungen für langzeitarbeitslose Menschen. Suchthilfe spart langfristig Geld.

In Zeiten der Corona-Krise haben noch mehr Menschen mit einer Suchtproblematik Hilfe gesucht. Die Suchthilfe hat sich hier als verlässliches Unterstützungssystem gezeigt. Beratungsstellen sind sehr gut erreichbar. Telefonberatung und Videoberatung wurden innerhalb kürzester Zeit aus- beziehungsweise aufgebaut. Die Fachkräfte zeigen ein hohes und proaktives Engagement und manövrieren Klient*innen und Hilfesuchende gut durch die Krise. Beratungsstellen waren oft auch die einzige Anlaufstelle für eine Vielzahl von Problemlagen, als Ämter und Behörden geschlossen waren. Beratungsstellen sind für suchtgefährdete und abhängigkeitskranke Menschen meist die erste Anlaufstelle im Versorgungssystem einer Kommune, so Susanne Schmitt, Geschäftsführerin der Hessischen Landesstelle. Damit das so bleibt braucht es eine ausreichende, verlässliche und nachhaltige Finanzierung.

Die HLS stellt daher folgende Forderungen auf:

  1. Die finanzielle Entlastung der Kommunen durch das Konjunkturpaket soll zur Stärkung der sozialen Daseinsvorsorge genutzt und die Suchtberatung zur kommunalen Pflichtleistung werden.
  2. Für den Bereich der Grundversorgung in den Suchtberatungsstellen braucht es eine angemessene Relation zwischen Fachkräften, Nutzer/-innen und der Einwohnerzahl einer Stadt/eines Landkreises.
  3. Die Finanzierung der Suchtberatung soll überwiegend pauschal erfolgen und muss jährlich dynamisiert werden, damit Tarifbindungen, Lohnsteigerungen und Inflationsraten berücksichtigt werden können.
  4. Weiterhin gilt unter Corona-Bedingungen: Menschen mit Suchtproblemen müssen auch unter Infektionsschutzbedingungen bedarfsgerecht beraten und begleitet werden. Zusätzliche digitale Beratungsangebote müssen weiter ausgebaut und durch eine angemessene finanzielle Förderung unterstützt werden.

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