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1500 Euro Inflationsausgleich und arbeitsfreier Reformationstag für 18.500 Angestellte in Hessen-Nassau

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Entgeltverhandlungen für 2023: Inflationsausgleichsprämie und mehr freie Tage

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. Bild: www.colourbox.de

Die 18.500 Angestellten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhalten im kommenden Jahr eine steuerfreie Einmalzahlung von 1.500 Euro. Zudem ist der Reformationstag künftig für alle angestellten Beschäftigten arbeitsfrei. Das hat die Arbeitsrechtliche Kommission der hessen-nassauischen Kirche am Freitag, 16. Dezember 2022 bekannt gegeben, die für die Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts in der EKHN verantwortlich ist.

„Inflationsausgleichsprämie“ – Entlastungspaket des Bundes
Aufgrund gestiegener Energiekosten und hoher Inflation hatte der Bund zuletzt eine Rechtsgrundlage für eine Ausgleichprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro geschaffen, die Arbeitgebende ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen können. Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN hat sich dazu entschieden, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 Euro im Februar 2023 an ihre Mitarbeitenden im Angestelltenverhältnis auszuzahlen. Sie soll insbesondere die erhöhten Strom- und Heizkosten in den kalten Monaten abfedern. Auszubildende und Praktikantinnen sowie Praktikanten erhalten eine Prämie von 500 Euro. Die Ausgleichsprämie wird anteilig auf die geleistete Wochenarbeitszeit gezahlt.

Reformationstag wird künftig arbeitsfrei
Zur Entlastung der Mitarbeitenden wird zudem der Reformationstag am 31. Oktober ab dem kommenden Jahr ein arbeitsfreier Tag sein, wie bereits Heiligabend und Silvester. Zusätzlich erhalten die Mitglieder der Sozialpartner (Mitarbeitendenvereinigungen, die sich am sogenannten Dritten Weg beteiligen) einen weiteren Urlaubstag.

Anknüpfung an TVöD im Frühjahr 2023 geplant
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat vorerst keine prozentuale Erhöhung der Vergütung der Angestellten beschlossen. Sie wird jedoch die Verhandlungen wieder aufnehmen, sobald ein Abschluss im Öffentlichen Dienst vorliegt. Ein Auseinandergehen kirchlicher und kommunaler Tarife soll vermieden werden. Dies trägt nach Ansicht der Kommission zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden bei und sichere die Refinanzierung insbesondere der 6.000 Stellen im Bereich der Kindertagesstätten.

Mitarbeitende in der EKHN
Die neuen Regelungen gelten für 18.500 Mitarbeitende. Die EKHN beschäftigt unter anderem im Angestelltenverhältnis annähernd 6.000 pädagogische Fachkräfte beziehungsweise Erzieherinnen und Erzieher, rund 1.500 Mitarbeitende in Sekretariaten, 300 Frauen und Männer in Krankenpflegeberufen sowie knapp 1.000 Personen im Hauswirtschafts- und Reinigungsdienst. Für die aktuell rund 1.500 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte in der EKHN gelten gesonderte Regelungen in Anlehnung an die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Bund.

Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). In ihr sind Arbeitgeber der EKHN sowie Arbeitnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM – vkm-hnkw.de) jeweils mit fünf Personen paritätisch vertreten. Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom Ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom Zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.

Hinweis
Bei Fragen zu den abgeschlossenen Verhandlungen wenden Sie sich gerne an Arbeitsrechtliche-Kommission@ekhn.de

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Arbeitsrechtlichen Kommission: arbeitsrechtliche-kommission.ekhn.de

Quelle: EKHN


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