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Strukturreform im ERV: Verbandsleitung und neuer Fachbereich nehmen ihre Arbeit auf

Seit 1. Februar gilt die neue und gemeinsame Geschäftsordnung der Verwaltung und der Fachbereiche des ERV. Wichtigste Neuerung ist die Verbandsleitung, die aus dem Leiter der Verwaltung, Thomas Speck, und dem Leiter der Fachbereiche, Michael Frase, besteht. Was sich sonst noch ändert, stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor.

Die Zeiten ändern sich. Und auch die Organisation der evangelischen Kirche verändert sich. Der nächste Schritt im Prozess der Strukturreform des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt und Offenbach (ERV) ist jetzt getan: Seit 1. Februar 2022 gilt die neue gemeinsame Geschäftsordnung der Verwaltung und der Fachbereiche des ERV. Sie wurde in einem mehrere Monate dauernden Prozess gemeinsam erarbeitet und vom Vorstand des ERV am 15. Dezember 2021 beschlossen.

Die Geschäftsordnung beinhaltet eine neue Ebene: Die Verbandsleitung, die die Dienstaufsicht über die Verwaltung und die drei Fachbereiche des ERV nämlich den Fachbereich I „Beratung, Bildung, Jugend“, den Fachbereich II „Diakonie und Seelsorge“ und den neu geschaffenen Fachbereich III „Kindertagesstätten“ ausübt. Die Verbandsleitung besteht aus der Leitung der Verwaltung, Thomas Speck, sowie der neu geschaffenen Position der Leitung aller Fachbereiche, die zur Zeit Diakoniepfarrer Michael Frase innehat. Für die Stellen der künftigen Leitung aller Fachbereiche und der Geschäftsführung des Fachbereichs II laufe derzeit das Besetzungsverfahren, erklärt Michael Frase, der bis zu seinem Ruhestand im Frühling die Fachbereicheleitung innehat. Die aus zwei Personen bestehende Verbandsleitung ist gleichberechtigt, vertritt sich gegenseitig und steht unter der Dienstaufsicht von Stadtdekan Achim Knecht, dem Vorstandsvorsitzenden des ERV.

Wie EFOI bereits berichtete, gibt es im Zuge der Reform keine Fachbereichsleitungen mehr, an ihre Stelle treten vielmehr drei Geschäftsführungen, die jeweils die operative Steuerung der Angelegenheiten der Fachbereiche übernehmen. Ziel ist es, die Entscheidungsbefugnisse vom Mitarbeiter:innen generell zu erweitern, Hierarchien ein Stück weit abzubauen. Es ist angestrebt, die Zusammenarbeit zwischen den drei Fachbereichen zu verstärken, auch mit der Integration von ERV-Verwaltung und Fachbereichen unter dem Dach der Verbandsleitung soll die Organisationsstruktur verschlankt und damit auch Overheadkosten gesenkt werden. Dies ist auch eine Reaktion auf zurückgehende Haushaltsmittel.

Bei den Umstrukturierungen geht es deshalb im Weiteren darum, einzelne Arbeitsabläufe zu vereinfachen und zu optimieren. Denn das Umfeld, in dem die Evangelische Kirche ihre Aufgaben heute wahrnimmt, ist in den vergangenen Jahrzehnten komplex geworden und die fachlichen Anforderungen sind hoch. Anspruchsvolle Finanzierungsmodelle, notwendige Wirtschaftlichkeit, Fachkräftemangel, Marktbehauptung, politische Bedingungen, sinkende Kirchenmitgliedszahlen, soziale Herausforderungen – um einige Schlagworte in diesem Zusammenhang zu nennen. Die nun geltende gemeinsame neue Geschäftsordnung ist deshalb eine essentielle Grundlage, um den ERV für die Herausforderungen des sozialen Marktes zu stärken und die Fachbereiche einheitlich nach außen zu vertreten.

„Für den anstehenden Entwicklungsprozess ist es wichtig, Ziele klar zu formulieren, deutlich zu bestimmen, welche Handlungsspielräume die einzelnen betroffenen Mitarbeiter:innen haben und mit Transparenz und Vertrauen zu arbeiten“, umreißt Verwaltungsleiter Thomas Speck die Situation. Eine gezielte Personalentwicklung sei hierzu nötig und auch geplant so Speck weiter.

Inhaltlich ändert sich in den drei Fachbereichen mit der neuen Geschäftsordnung auch einiges an den bisherigen Abläufen. Auf allen Ebenen erhalten zahlreiche Mitarbeiter:innen mehr Entscheidungsbefugnisse. Ein Beispiel: Bis dato genehmigte der Fachbereichsleiter jeden Urlaubs- oder Fortbildungsantrag, jede Bewerbung oder Stellenbesetzung, egal für welche Einrichtung, lief über seinen Tisch. Damit soll Schluss sein. Künftig sei das Aufgabe der jeweiligen Dienstvorgesetzten beziehungsweise der Geschäftsführungen, so Frase. Klare Budget-, Ziel- und Leistungsvereinbarung sollen die Selbstorganisation und Agilität in der gesamten Organisation erhöhen, betont Thomas Speck. Langwierige Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse sollen so auf allen Hierarchieebenen deutlich reduziert werden, damit der ERV seine Aufgaben in Frankfurt und Offenbach als einer der größten Arbeitgeber und Träger sozialer Arbeit und Angebote zeitgemäß gut wahrnehmen kann.


Autorin

Sandra Hoffmann-Grötsch ist Journalistin in der Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Kirche in Frankfurt und Offenbach.