Information zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX

Der Begriff Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) wird in § 167 Abs. 2 SGB IX mit folgenden Zielen definiert:

  • die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten soll überwunden
  • erneuter Arbeitsunfähigkeit soll vorgebeugt,
  • und der Arbeitsplatz soll erhalten werden

und soll nach unserem Verständnis darüber hinaus

  • die Identifizierung und Abstellung betrieblicher Gesundheitsgefährdungen und
  • die Reduzierung des Krankenstandes der Beschäftigten unterstützen.

Dabei sollen nach Möglichkeit alle internen Strukturen sowie externen Hilfen genutzt werden.


Ihre Gesundheit ist uns wichtig!

Das BEM ist kein Kontrollinstrument, sondern ein partnerschaftliches Unterstützungsangebot. Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu finden, um Ihre Gesundheit zu stärken und Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Weitergehende Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement erhalten Sie bei Ihrer BEM-Ansprechperson oder der MAV.

Das BEM-Verfahren

Wer erhält ein BEM-Angebot?

Nach dem Sozialgesetzbuch IX richtet sich das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an Beschäftigte, die innerhalb der letzten 12 Monate mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.

Zur Orientierung gilt:

  • 5-Tage-Woche = 30 AU-Tage
  • 4-Tage-Woche = 24 AU-Tage
  • 3-Tage-Woche = 18 AU-Tage
  • 2-Tage-Woche = 12 AU-Tage


Freiwillig. Vertraulich. Unterstützend.

Die Teilnahme am BEM ist freiwillig und bedarf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Sie können jederzeit ein Gespräch anfordern oder das Verfahren beenden.
Ihre Angaben im Rahmen des BEM werden vertraulich behandelt und nicht zur Beurteilung Ihrer künftigen Arbeitsfähigkeit verwendet.


Wie läuft das BEM ab?

  1. Angebot durch die Dienststelle
    Die Dienststelle prüft monatlich die Fehlzeiten und informiert betroffene Mitarbeiter: innen schriftlich über ein mögliches BEM-Verfahren. Auch die Mitarbeitervertretung und – bei Schwerbehinderung – die Schwerbehindertenvertretung werden eingebunden. Mit dem Anschreiben erhalten Sie ein Rückmeldeformular. Auf Wunsch können Sie sich vorab beraten lassen. Lehnen Sie ab, findet kein Verfahren statt. Sie können aber jederzeit ein BEM-Verfahren erneut anfragen.
  2. Rückmeldung und Beratung
    Vor Ihrer Entscheidung können Sie sich unverbindlich beraten lassen. Keine Rückmeldung wird als Ablehnung gewertet. Ein späterer Einstieg ist jederzeit möglich.
  3. BEM-Integrationsteam und Gespräch
    Nach Ihrer Zustimmung wird ein BEM-Integrationsteam gebildet, bestehend aus:
  • einer BEM-Ansprechperson der Dienststelle
  • einem Mitglied der Mitarbeitervertretung
  • ggf. der Schwerbehindertenvertretung
  • ggf. einer von Ihnen benannten Vertrauensperson
    Weitere Personen (z. B. Vorgesetzte, Betriebsarzt, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Integrationsamt) können nur mit Ihrem Einverständnis hinzugezogen werden.
  1. Individuelle Maßnahmen
    Im Gespräch werden mögliche Ursachen Ihrer Arbeitsunfähigkeit betrachtet und gemeinsam geeignete Maßnahmen entwickelt, z. B.:
  • Medizinische Reha
  • Stufenweise Wiedereingliederung
  • Anpassung / Veränderung des Arbeitsplatzes
  • Angebote von leidensgerechten Arbeitsaufgaben
  • Vermittlung externer Hilfsangebote
  • Beseitigung von Ursachen, die im Arbeitsprozess begründet sind
  • Hinwirkung auf die Verbesserung des Führungs-/Arbeitsklimas


Datenschutz & Aufbewahrung

Alle im BEM-Verfahren erhobenen Daten unterliegen strengen Datenschutzregeln.

  • Die BEM-Unterlagen werden getrennt von der Personalakte aufbewahrt.
  • In der Personalakte erfolgt lediglich ein Vermerk über Angebot, Durchführung oder Ablehnung.
  • Die Einsicht in die BEM-Akte ist für Sie jederzeit möglich.
  • Die Unterlagen werden drei Jahre nach Abschluss vernichtet.
  • Aufzeichnungen anderer Beteiligter sind nach Verfahrensende zu löschen.


Downloads:


Ihre Kontaktpersonen im BEM:

BEM-Ansprechpartner: innen:

Kim Wiesner
Kim Wiesner (für den FB Ev. Tageseinrichtungen für Kinder)

Mitarbeitenden-Vertretung (MAV):

Jörg Bräuer

Tel.: 069 2165 1339 (Anrufbeantworter)

Sven Hentschel

Tel.: 069 2165 1339 (Anrufbeantworter)

Mübeyya Görgülü

Tel.: 069 2165 1339 (Anrufbeantworter)

Schwerbehindertenvertretung:

Mathias Rosenauer-Karadurmus