Die für die Blindenarbeit zweckgebundenen Mittel werden der Ev. Blindenarbeit zur Weiterentwicklung und Fortführung der Seelsorgearbeit in der Ev. Blindenarbeit zur Verfügung gestellt. Damit wird die Arbeit für blinde und sehbehinderte Menschen, insbesondere spät Erblindete nachhaltig unterstützt. Durch die Arbeit der Ev. Blindenarbeit erfahren die betroffenen Menschen Unterstützung im Erhalt der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung. Vereinsamung und Isolation werden verhindert und Gemeinschaft gefördert, indem die Ev. Blindenarbeit z. B. durch die monatlichen Blindentreffen und praktische Alltagsunterstützung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und neue Perspektiven erschließt.