Ethik & Werte

„Freiwilliger Wehrdienst ist ein Täuschungsmanöver“

von

Verbände der evangelischen Friedensarbeit haben den zwölfmonatigen freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr, der am 1. September starten soll, kritisiert. Die Armee sei kein geeigneter Lernort für Jugendliche.

Foto: Zaur Ibrahimov / Unsplash
Foto: Zaur Ibrahimov / Unsplash

Verbände der evangelischen Friedensarbeit haben den zwölfmonatigen freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr, der am 1. September starten soll, als „Täuschungsmanöver“ kritisiert. „Was unter dem Deckmantel eines gemeinwohlorientierten Freiwilligendienstes daherkommt, ist ein neuer Versuch der Bundeswehr, junge Menschen für einen Dienst an der Waffe zu gewinnen“, sagte die Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), Christine Busch.

Mit den zivilgesellschaftlich getragenen Freiwilligendiensten habe dieses neue Angebot nichts zu tun, betonte Busch. „Es ist kein pädagogisch begleiteter Lerndienst, sondern eine verkürzte militärische Ausbildung zur Soldatin oder zum Soldaten.“ Es sei zu befürchten, dass die Bundeswehr nun mit erheblichen Finanzmitteln insbesondere an Schulen oder Ausbildungsstätten bei jungen Menschen für diesen freiwilligen Wehrdienst werbe.

„Es ist nicht auszuschließen, dass sich gerade Jugendliche unter 18 Jahren für diesen freiwilligen Wehrdienst melden“, warnte Wolfgang Buff, Sprecher der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für KDV und Frieden (EAK). Die Armee sei aber kein geeigneter Ort für Jugendliche, sagte der Referent für Friedensbildung des evangelischen Zentrums Oekumene in Frankfurt am Main.

Sowohl der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wie auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages forderten einen sofortigen Stopp der Rekrutierung Minderjähriger durch die Bundeswehr. Buff verwies zudem auf die Kampagne „Unter 18 nie!“, die sich unter Beteiligung der EAK für ein Verbot von Minderjährigen in der Bundeswehr einsetzt.

www.evangelische-friedensarbeit.de


Schlagwörter

Verfasst von

epd 101 Artikel

epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

0 Kommentare

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare verfasst. Schreiben Sie doch den ersten.

Artikel kommentieren

Wir freuen uns, wenn unsere Beiträge zu Diskussion und Austausch beitragen. Dabei bitten wir, auf angemessene Umgangsformen zu achten und die Meinung anderer zu respektieren. Bei Verstößen gegen unsere Netiquette-Regeln behalten wir uns vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Errechnen Sie die Summe der dargestellten Zahlen
Captcha =