Ethik & Werte

„Gott schenkt mir das Leben – und das Recht, aus dem Leben zu gehen“

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein seit 2015 bestehendes Gesetz, nach dem die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ strafbar ist, keinen Bestand haben soll. Das Urteil macht die individuelle Freiheit, das eigene Leben zu beenden, stark und hat deshalb viel Kritik auch von Seiten der Kirchen bekommen. Der frühere Frankfurter Pfarrer und Dekan Horst Peter Pohl hingegen kann dem Urteil einiges abgewinnen. Hier sein Kommentar.

Horst Peter Pohl war bis zu seinem Ruhestand 2016 Pfarrer in Frankfurt, 12 Jahre lang auch Dekan und zuletzt Social Media Pfarrer. Inzwischen lebt er in Wetzlar, bloggt aber weiterhin zu theologischen Themen.  |  Foto: Rolf Oeser
Horst Peter Pohl war bis zu seinem Ruhestand 2016 Pfarrer in Frankfurt, 12 Jahre lang auch Dekan und zuletzt Social Media Pfarrer. Inzwischen lebt er in Wetzlar, bloggt aber weiterhin zu theologischen Themen. | Foto: Rolf Oeser

Bis 2015 galt seit 140 Jahren in Deutschland, dass die Beihilfe zu einem Suizid nicht strafbar ist. Das war eine logische Konsequenz daraus, dass auch der Suizid selbst nicht strafbar ist.

Das Gesetz von 2015 wurde eingeführt, um gegen Sterbehilfeorganisationen vorgehen zu können. Darüber kann man streiten. Aber unter „geschäftsmäßig“ verstehen Juristen etwas anderes als wir gemeinen Menschen. So können sich seitdem auch Mediziner strafbar machen, die einem kranken Menschen Medikamente zur Verfügung stellen und damit – unter Umständen – einem Suizid Vorschub leisten.

Immer mit einem Bein im Gefängnis

So wurde gegen den Palliativarzt Matthias Töns, einen der jetzigen Kläger, ermittelt, weil er einem Patienten eine „Notfallbox“ gegeben hat. Das macht in der Palliativmedizin eigentlich jeder Arzt, damit der Patient sich bei starken Schmerzen oder Atemnot selbst helfen kann. Deshalb kann eine solche Box beispielsweise Morphium und andere hochwirksame Medikamente enthalten. „Nach der neuen Rechtslage mache ich mich strafbar, wenn jemand bezeugt, dass der Patient mir gegenüber Selbstmordgedanken geäußert hat“, kritisierte Töns.

2017 hat der Bundesgerichtshof allerdings entschieden, dass der Staat unheilbar Kranken in Ausnahmesituationen nicht den Zugang zu tödlichen Medikamenten verweigern dürfe. Doch diese Ausnahmesituationen müssen eigens von dem zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte genehmigt werden. Etwas mehr als 130 Anträge sind seither dort eingegangen. Auf Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurden sie alle pauschal abgelehnt. Das ist ein Skandal.

Schwerstkranken Menschen, auch Sterbenden, wird die Möglichkeit genommen, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen.

Das Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ein sehr differenziertes Urteil gesprochen. Gleichzeitig fiel dieses Urteil jedoch wesentlich eindeutiger aus als erwartet. Das Gericht stellte nämlich noch einmal klar, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als „Ausdruck persönlicher Autonomie“ zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört und auch die Freiheit einschließt, sich das Leben zu nehmen.

Der Paragraf 217 Abs. 1 StGB wurde vom Gericht für verfassungswidrig erklärt. Es habe bei seiner Formulierung keine angemessene Abwägung zwischen dem „grundlegenden, auch das Lebensende umfassende Selbstbestimmungsrecht“ und dem gleichfalls hohen Verfassungswert „Leben“ stattgefunden. Der Gesetzgeber könne durchaus bestimmte „für die Autonomie gefährliche Formen der Suizidhilfe unter Strafe stellen“, müsse dabei aber sicherstellen, dass „trotz des Verbots im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt“.

Die menschliche Autonomie und mein christlicher Glaube

Dass Menschen „sich das Leben nehmen“ (welch doppeldeutlicher Ausdruck) ist schon immer eine der fundamentalsten Anfragen an die christliche Sicht vom Leben. Nicht nur an die, auch nach Camus „gibt es nur ein ernstes philosophisches Problem: den Selbstmord“.

Leben ist aus meiner Sicht (und wohl der meisten Christen) ein Geschenk Gottes. Gott will das Leben. „Autonome Menschen“ gibt es in diesem christlichen Sinne nicht.

„Vergiss es nie: Dass du lebst, war keine eigene Idee,
und dass du atmest, kein Entschluss von dir.
Vergiss es nie: Dass du lebst, war eines anderen Idee,
und dass du atmest, sein Geschenk an dich.“

Leben beinhaltet auch Leiden. Eigene Krankheit und Leid auszuhalten, daran zu wachsen, in ihr auch Sinn zu suchen, gehört zum christlichen Glauben und zu einer christlichen Lebenspraxis.

Dass in unserem Leben Christus bei uns ist, stärkt uns und gibt uns auch Kraft.

Nächstenliebe und Fürsorge, „Caritas“, weisen uns den Weg zum Umgang mit Kranken, Leidenden und Sterbenden. Aus ihr folgt auch der gesellschaftliche Auftrag, sich dafür einzusetzen, dass Menschen gut versorgt werden und auch in Würde alt werden und sterben können. In den letzten Jahrzehnten ist hier einiges geschehen.

Das ist also das Grundverständnis: Gott schenkt uns in die Welt, wir leben und weben in ihr, wir versuchen, dieses Leben für uns und andere so zu gestalten, dass es lebenswert ist. Wir sind getrost, dass Gott bei uns ist und uns hält.

Aber nun

„Wir sterben nun – ach, auch das steht bei Gott – Wir gehen heute nacht gemeinsam in den Tod. Über uns steht in den letzten Stunden das Bild des Segnenden Christus, der um uns ringt. In dessen Anblick endet unser Leben.“ Das schrieb Jochen Klepper, der zusammen mit seiner Frau angesichts ihrer drohenden Deportation durch die Nazis aus dem Leben schied.

Menschen können sich bewusst dafür entscheiden, aus dem Leben zu gehen. Sich das Leben zu nehmen. Manchmal ist diese Entscheidung nachvollziehbar, oft nicht.

Meistens ist es so, dass Menschen nicht Suizid begehen, weil sie nicht mehr leben wollen, sondern weil sie so nicht mehr leben wollen. Suizidgefährdete brauchen deshalb unsere Unterstützung. Menschen, die nicht mehr weiter leben wollen, brauchen zunächst einmal Hilfe, die nach den Gründen und nach den Unterstützungsmöglichkeiten sucht.

Und dennoch bleibt, dass dies manchmal nicht reicht und manchmal nicht gefragt ist.

Es gibt auch Menschen – ich bekenne: ich gehöre dazu – denen bereitet die Vorstellung Panik, dass ihnen diese letzte Tür einmal nicht zur Verfügung steht. Dass in den letzten Jahren Patientenverfügungen rapide zugenommen haben, ist ein Ausdruck einer ähnlichen Angst.

Dass mein Leben ein Geschenk Gottes ist, beinhaltet auch, dass ich es zurückgeben kann. In dem Bewusstsein „über uns steht in den letzten Stunden das Bild des Segnenden Christus, der um uns ringt" (Klepper).

Gott hat den Menschen in die Welt gestellt und ihm die Freiheit gegeben, sein Leben zu gestalten. Das beinhaltet auch die Möglichkeit, es zu beenden. Das ist wahrscheinlich keine von Gott gewollte Möglichkeit, er wird sie vielleicht nicht gut heißen. Aber er wird bei ihm sein. Da bin ich sicher.

„Du kannst nicht tiefer fallen als nur in Gottes Hand, die er zum Heil uns allen barmherzig ausgespannt.“ (Arno Pötzsch)

Wir haben doch die Palliativmedizin

Immer wieder wird der Ausbau der Palliativmedizin als Argument genannt, Suizidhilfe völlig verbieten zu dürfen.

Niemand müsse heute mehr bei einer zugewandten und guten palliativmedizinischen Versorgung bis hin zur Sedierung unter Schmerzen leiden. Patientinnen und Patienten könne am Ende ihres Lebens ein Sterben ermöglicht werden, welches sie mit ihren Vorstellungen von Würde und Selbstbestimmung in Einklang zu bringen vermögen. So etwa Prof. Dr. Winfried Hardinghaus vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband als Sachverständiger bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht.

Er hat Recht!

Nur zwei Sätze sind anzumerken:
Erstens: Nicht jeder bekommt diese Hilfe, die Hospize, Stationen und ambulante Dienste sind überlastet.
Zweitens: Auch Palliativmediziner und Mitarbeitende in Hospizen wissen, dass dies nicht immer gelingt.

Das differenzierte Urteil des Gerichtes fordert deshalb auch nur, dass trotz eines (eventuellen) Verbotes „im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt.“

Die Gefahr der „schiefen Ebene“

„Schiefe Ebene“ wird in der Ethik die Gefahr genannt, dass etwas nicht mehr aufzuhalten ist, wenn es erst einmal in Gang geraten ist. So wird davor gewarnt, dass, wenn es erst einmal die Möglichkeit der ärztlichen Hilfe zum Suizid gibt, dies dazu führe, dass alte und kranke Menschen das Gefühl bekommen, das sei von ihnen gefordert. Dass sie aus Rücksicht auf ihre Angehörigen, auf die Kosten, die sie verursachen, auf die Mühe, die sie machen, aus dem Leben gehen. Ja, dass sie subtil dazu immer mehr genötigt werden.

„Manche fragen zurecht, ob jetzt Jugendlichen im Liebeskummer die Mittel zum Suizid angeboten bekommen!“, las ich heute bei einem Theologen, den ich sonst durchaus schätze. Wenn das erst einmal ist, dann werden bald alle gedrängt. Wenn erst einmal alle gedrängt werden, dann kommt auch bald die Euthanasie zurück. Wenn schwerstkranken sterbenden Menschen, die nicht mehr leben wollen, Unterstützung beim Sterben nicht verweigert wird, dann wird sie auch bald Jugendlichen angeboten und dann werden auch bald Jugendliche gedrängt werden…

Es ließen sich noch viele solche Wenn-Dann-Szenarien aufzählen. Ich kenne sie und sehe durchaus Gefahren. Aber – und das sagte das Bundesverfassungsgericht: Sie müssen abgewogen werden gegen das Leid des Menschen – und seine Freiheit, sich ihm zu entziehen.

Wer sich wirklich das Leben nehmen will, schafft das auch. Deshalb müssen Ärzte das nicht übernehmen, sagen einige. Gut, manche schaffen das. Indem sie die alten harten Methoden wählen, sich vom Dach oder vor einen Zug stürzen oder erhängen. Wer Geld hat, kann in die Schweiz fahren und dort bezahlen. Ein menschenverachtender Satz.

Geschäftsmäßig den Tod bringen

Ursprünglich einmal sollte das Gesetz vor gewinnorientierten Sterbehilfeorganisationen schützen. Der weitestgehende Antrag, jede „geschäftsmäßige Hilfe“ zu verbieten, erhielt die Mehrheit. Dieses Gesetz ist jetzt gescheitert.

Das Gericht sieht durchaus die Möglichkeit, durch ein geeigneteres Gesetz einen geeigneten „effektiven präventiven Schutz auch mit Mitteln des Strafrecht“ zu gewährleisten.

Zum Blog: "Nicht allzu fromm" von Horst Peter Pohl


Schlagwörter

Autorin

Gastautor:in 37 Artikel

Regelmäßig veröffentlichen wir im EFO-Magazin Gastbeiträge von Frankfurter und Offenbacher Pfarrerinnen und Pfarrern oder anderen interessanten Persönlichkeiten.

0 Kommentare

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare verfasst. Schreiben Sie doch den ersten.

Artikel kommentieren

Wir freuen uns, wenn unsere Beiträge zu Diskussion und Austausch beitragen. Dabei bitten wir, auf angemessene Umgangsformen zu achten und die Meinung anderer zu respektieren. Bei Verstößen gegen unsere Netiquette-Regeln behalten wir uns vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Errechnen Sie die Summe der dargestellten Zahlen
Captcha =