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Kurze Wege zur Versöhnung: Täter-Opfer-Ausgleich

In den Frankfurter Häusern des Jugendrechts kümmert sich der Evangelische Regionalverband um die Mediation zwischen jungen Tätern und ihren Opfern. Manchmal können so kriminelle Karrieren verhindert werden.

Der vom Evangelischen Regionalverband getragene Täter-Opfer-Ausgleich ist einer der Bausteine in den Frankfurter Häusern des Jugendrechts. | Foto: Goy Le
Der vom Evangelischen Regionalverband getragene Täter-Opfer-Ausgleich ist einer der Bausteine in den Frankfurter Häusern des Jugendrechts. | Foto: Goy Le

Vor einem guten Jahr hat das Frankfurter Haus des Jugendrechts Süd im Stadtteil Sachsenhausen eröffnet, schon gibt es ein weiteres: Bislang noch im selben Gebäude untergebracht, ist das Haus des Jugendrechts Ost, das vierte in Frankfurt. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt und Offenbach ist an der Erfolgsgeschichte direkt beteiligt – mit dem Täter-Opfer-Ausgleich.

„Wenn ein junger Mensch eine Straftat begangen hat und es zu Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft kommt, ist das immer belastend für das ganze Umfeld“, sagt Boris Jarosch, der den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) leitet. Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet eine Mediation zwischen Beschuldigten und Beschädigten an, um sich außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu einigen. Beteiligt sind im Haus des Jugendrechts Frankfurt-Süd, das in der Aschaffenburger Straße liegt, derzeit drei Staatsanwältinnen, 13 Mitarbeiter:innen des Polizeipräsidiums Frankfurts sowie vier Mitarbeiter:innen der Jugendgerichtshilfe Frankfurts. Zudem ist der Verein für Kinder- und Jugendhilfe an Bord.

Da alle Behörden unter einem Dach vernetzt sind, profitierten die Heranwachsenden von kurzen Wegen, umfangreicher Unterstützung und schnellen Entscheidungen, sagt Jarosch. „Man klärt Fragen wie: Was ist passiert? Welche unterschiedlichen Sichtweisen gibt es? Was könnte eine Wiedergutmachung sein?“ Die Konfliktparteien erhalten die Möglichkeit eine einvernehmliche, tragfähige und faire Einigung zu erarbeiten. „Anregungen zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs können von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe oder Gericht erfolgen.“

Möglichst wenig Zeit solle zwischen der Straftat und der Strafe vergehen, indem die beteiligten Institutionen gut und schnell zusammenarbeiten. Bis zur Anklageerhebung vergehen oft weniger als zwei Monate, halb so lange wie bei „normalen“ Jugendgerichten. „Es gibt eine Erhebung darüber, dass junge Straftäter seltener rückfällig werden, wenn ein Verfahren im Täter-Opfer-Ausgleich entschieden wird“, sagt Boris Jarosch.


Autorin

Anne Lemhöfer 144 Artikel

Anne Lemhöfer interessiert sich als Journalistin und Autorin vor allem für die Themen Kultur, Freizeit und Gesellschaft: www.annelemhoefer.de

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