Gott & Glauben

Jesu Tod am Karfreitag: Eine Chronologie des Sterbens

Wie es genau dazu kam, dass Jesus gekreuzigt wurde, ist heute nicht mehr herauszufinden. Allerdings kann man mit Hilfe der Evangelien eine halbwegs wahrscheinliche Chronologie seines Sterbens rekonstruieren.

Foto: Alicia Quan/unsplash
Foto: Alicia Quan/unsplash

Jesus war Anfang bis Mitte dreißig, als er wenige Stunden vor Beginn eines Pessach-Festes etwas außerhalb von Jerusalem zu Tode gebracht wurde. Vorher war er zwei bis drei Jahre als Wanderprediger durch die Region gezogen. Genauere Daten über die historischen Ereignisse anzugeben ist schwierig, weil man nur relative Zeitangaben hat, fehlerträchtige Rückrechnungen erforderlich sind und regional unterschiedliche Kalender in Gebrauch waren.

Was christliche Quellen über die Ereignisse um Tod und Auferstehung Jesu berichten, wurde erst Jahrzehnte nach Jesu Tod aufgeschrieben und ist eine Mischung aus historischen Fakten und Deutung. Der Darstellung in den Evangelien ist außerdem eine zum Teil deutliche antijudaistische Tendenz unterlegt, in der „die Juden“ geradezu fanatisch den Tod Jesu und den Freispruch des tatsächlichen Verbrechers Barabbas fordern, während Pilatus von der Unschuld Jesu überzeugt ist. Historisch gesehen ist beides eher unwahrscheinlich.

Immerhin gibt es auch außerchristliche Quellen, die die Kreuzigung Jesu belegen. Zumindest diese können wir also als Faktum nehmen. Darüber hinaus gibt es im Rahmen des Prozesses vorgegebene Abläufe, für die man eine gewisse Wahrscheinlichkeit annehmen darf.

Da die Evangelisten Matthäus, Markus und Lukas das letzte Mahl Jesu als Pessach-Mahl charakterisieren, hat man gefolgert, dass Jesus am ersten Tag dieses großen Festes hingerichtet worden ist, an dem die Jüdinnen und Juden der Befreiung aus der Gefangenschaft in Ägypten gedachten. Das ist aber unwahrscheinlich. Erstens wäre es kaum möglich gewesen, die auf jüdischer Seite erforderlichen Prozeduren – ein Prozess, die Überstellung an die römischen Behörden – im Rahmen der für den Sabbat geltenden Gesetze durchzuführen. Auch die von den Behörden durchaus erwünschte Öffentlichkeit wäre nicht erreicht worden, weil Jüdinnen und Juden am Sabbat nur eine begrenzte Wegstrecke zurücklegen dürfen.

Die Römer wiederum begleiteten das Pessach-Fest mit mulmigen Gefühlen, denn es beflügelte in der jüdischen Bevölkerung die Erinnerung an die Befreiung von fremdgläubigen Unterdrückern. Über die Feiertage waren die römischen Besatzer also an größtmöglicher Ruhe interessiert, da wäre die Hinrichtung eines ausgewiesenen Oppositionellen eine ungeschickte Provokation gewesen.

Es ist deshalb wahrscheinlicher, dass die ersten drei Evangelien das letzte Abendmahl Jesu aus theologischen Gründen in eine Parallele zum jüdischen Pessach-Mahl setzen wollten. Historisch spricht hingegen vieles für die Darstellung des vierten Evangelisten, Johannes: Er beschreibt es so, dass Jesus rechtzeitig vor Beginn des am frühen Abend beginnenden Pessach um die Mittagszeit gekreuzigt wurde und drei Stunden später starb. In diesem Zeitraum wurden auch in den jüdischen Haushalten die Pessachlämmer geschlachtet.

Die römischen Soldaten hatten es mit der Hinrichtung ein wenig eilig und überließen die beiden weiteren Delinquenten nicht einem weiteren stundenlangen Sterben, sondern brachen ihnen die Beine, damit Kreislauf und Atmung schneller versagten. Auch auf der Seite der Jesusleute war höchste Eile geboten, weil auf die Schnelle eine nahe gelegene Grabstätte gefunden werden musste, in der Jesus dann sofort bestattet wurde. Zugleich ermöglichte die Kreuzigung vor Beginn des Pessach den Römern, punktgenau vor dem Fest die gewünschte Abschreckungswirkung gegenüber den Einheimischen zu erreichen.

Johannes hat sich von der Zeitgleichheit zwischen dem Schlachten der Pessachlämmer und der Kreuzigung Jesu zur theologischen Deutung Jesu als des Lammes Gottes inspirieren lassen. Statt vom Abendmahl erzählt er allerdings von der Fußwaschung Jesu im Rahmen eines Abendessens, das auf jeden Fall vor dem Pessach-Fest stattgefunden hat: So wie Jesus den Jüngern und Jüngerinnen Gutes tut, so sollen sie zukünftig auch einander in Liebe begegnen.

So ergibt sich als Ablauf, dass Jesus mit seinen Anhängerinnen und Anhängern am Donnerstagabend ein Mahl feierte. Die Gruppe ging danach in einen Garten außerhalb der Stadt im Kidrontal, unterhalb des Ölbergs, wo Jesus sich zum Gebet zurückzog. Dort tauchte gegen Mitternacht im Auftrag der Priesterschaft die Tempelpolizei auf, um Jesus ohne Aufsehen festzunehmen und in den hohepriesterlichen Palast zu bringen; der Jünger Judas Iskariot hat bei der Identifizierung wertvolle Dienste geleistet. Die Mehrzahl der Jünger und Jüngerinnen flohen daraufhin aus Jerusalem in ihre Heimat Galiläa, einige Frauen blieben in Jerusalem.

Vor dem Hohepriester Kaiphas und einigen Mitgliedern des Hohen Rates, des damals höchsten religiösen und politischen Gremiums im Judentum und gleichzeitig des obersten Gerichts, wurde Jesus noch in der Nacht vernommen. Man wollte die Angelegenheit wegen ihrer Brisanz zügig zu Ende bringen und den Angeklagten so rechtzeitig den römischen Behörden überstellen, dass dessen Hinrichtung das Fest nicht mehr tangierte. Ein vollständiger Prozess war vermutlich gar nicht erforderlich, da ohnehin nur die Römer Kapitalprozesse führen durften. So genügte es, aus den Ergebnissen des Verhörs eine mundgerechte Anklage zu zimmern, mit welcher der römische Präfekt ohne große Verzögerungen weiterarbeiten konnte.

Offiziell vorgeworfen wurde Jesus die „Tempelreinigung“, bei der er Händler und andere aus dem Tempel geworfen hatte. Damit hatte er den Tempelkult wie auch die damit verbundenen wirtschaftlichen Belange empfindlich gestört. Die römischen Behörden sollten nachvollziehen können, dass es dabei nicht um für sie irrelevante innerreligiöse Angelegenheiten ging, sondern um eine massive Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung. Jesus wurde deshalb in der Anklageschrift als Aufrührer und Gefährder herausgestellt, sodass die Römer schon aus eigenem Interesse an Sicherheit die Anklage übernehmen sollten.

Nachdem die Anklageschrift aufgesetzt war, wurde Jesus wohl zeitig am Freitagmorgen dem römischen Präfekten Pontius Pilatus überstellt. Dieser fand offenbar alles griffig formuliert und brachte den Vorhalt auf die Formel, Jesus habe sich zum „König der Juden“ ausgerufen. Als oberster Gerichtsherr der Provinz Judäa besaß er nahezu unbeschränkte Vollmacht über Menschen wie Jesus, die keine römischen Bürger waren. Die öffentliche Gerichtsverhandlung unter freiem Himmel fand vermutlich vor dem herodianischen Palast statt, wo Pilatus residierte. Für ihn gab es keinen Grund zum Zaudern oder gar zur Milde. Es wird ein kurzer Prozess gewesen sein, der zur Verurteilung führte, erst recht unter dem Aspekt, dass Pilatus mit einem schnellen und klaren Urteil mögliche Unruhestifter abschrecken konnte, die sich vom Pessach-Fest mit seinem Gedenken an die Befreiung vom Joch der Ägypter zu Aktionen gegen die aktuellen Unterdrücker hinreißen lassen könnten. Viel Zeit für Umstände war angesichts des nahenden Festbeginns ohnehin nicht.

Mit einem, der die Macht an sich reißen und Aufruhr stiften wollte, machten die Römer nicht viel Federlesens. Jesus wurde, wie in solchen Fällen üblich, zum Tod durch Kreuzigung verurteilt. Die Begründung des Schuldspruchs wurde auf einem Schild festgehalten, das später als Warnung für potenzielle Nachahmer vor dem Delinquenten hergetragen wurde: „Der König der Juden“. Vorher jedoch erfolgte eine Auspeitschung, und dem römischen Exekutionskommando waren gewiss auch ein paar Willkürlichkeiten erlaubt.

Danach ging es zur Vollstreckung des Urteils an der Hinrichtungsstätte Golgata auf einer Felskuppe im Nordwesten der Stadt außerhalb der Stadtmauer. Zusammen mit zwei weiteren Delinquenten wurde Jesus dort am Freitag um die Mittagszeit gekreuzigt. Sein Tod trat nach drei Stunden ein, was ungewöhnlich rasch war; die rabiaten Misshandlungen hatten vielleicht zu einem hohen Blutverlust und einer starken Schwächung geführt.

Aus dem engen Umfeld Jesu waren nur drei Frauen in der Nähe, darunter Maria von Magdala. Josef von Arimatäa, ein Jesus nahestehendes Mitglied des Hohen Rates, wollte nicht, dass der Leichnam am Kreuz hängen blieb und ein Raub von Vögeln wurde. Auf seine Bitte hin gab Pilatus den Leichnam frei, und die Bestattung erfolgte in Josefs eigenem Felsengrab, noch bevor die Pessach-Feierlichkeiten ihren Lauf nahmen.

Jesus sei „am dritten Tag“ nach seinem Tod auferstanden, heißt es. Bei der Zählung der Tage wird allerdings der erste Tag (Freitag) immer mitgerechnet, so dass die Frauen aus Jesu Anhängerschaft, die zum Grab kamen, um den Leichnam zu salben, tatsächlich am dritten Tag, also am Morgen nach dem Sabbattag, dem Sonntagmorgen, die Entdeckung ihres Lebens machten: Das Grab war leer.


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Wilfried Steller 51 Artikel

Wilfried Steller ist Theologischer Redakteur von "Evangelisches Frankfurt und Offenbach" und Pfarrer in Frankfurt-Fechenheim.