Gott & Glauben

Statt sich über Verbote zu ärgern: einfach mal die Ruhe genießen

Alle Jahre wieder gehen am Karfreitag die Debatten über die gesetzlichen Regelungen los, die das stille Gedenken an Karfreitag schützen sollen. Aber ist die Aufregung wirklich gerechtfertigt?

Monja Stolz  |  Foto: Tamara Jung-König
Monja Stolz | Foto: Tamara Jung-König

Vom Flashmob bis hin zu Demonstrationen mit Trommeln und Trillerpfeifen – die Proteste gegen das Tanzverbot am Karfreitag sind vielseitig. Allerdings werden auch diese immer wieder limitiert. Lautsprecher und Musikanlagen müssen oftmals zu Hause bleiben. Stiller Tanz ist erlaubt. Bei dem Verbot geht es nämlich nicht um die Bewegung des Tanzes selbst, sondern darum, dass Christ:innen im Gedenken an das Leiden und Sterben Jesu Christi durch Lautstärke gestört werden könnten.

Dabei gehen die Verbote über das vieldiskutierte Tanzverbot hinaus. In Hessen sind auch öffentliche Sportveranstaltungen untersagt. Allgemein alle Veranstaltungen unter freiem Himmel, die nicht einen dem Karfreitag „entsprechenden ernsten Charakter tragen“. So steht es im hessischen Feiertagsgesetz. Zudem gibt es eine Liste der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) mit über 700 Filmen, die an Karfreitag nicht im Kino laufen dürfen, darunter Streifen wie „Max und Moritz“, „The Rocky Horror Picture Show“ und Religionssatire wie „Das Leben des Brian“.

Das klingt nach starken Einschränkungen und löst bei einigen alle Jahre wieder Protestreflexe aus. Allerdings handelt es sich lediglich um öffentliche Veranstaltungen, die aus Respekt gegenüber den Mitmenschen eingeschränkt sind. In den eigenen vier Wänden kann man also den ganzen Tag tanzen, Sport machen und „Max und Moritz“ schauen.

Zudem kann es doch auch schön sein, schlicht die Ruhe des Feiertages zu genießen und die Chancen zu nutzen, die der Karfreitag bietet: ein Spaziergang durch die ruhige Großstadt, bei dem die ersten Sonnenstrahlen das Gesicht kitzeln und man für einen kurzen Moment Gedanken an Arbeit und Alltag vergisst. Vielleicht genießt man ein gutes Buch auf der Wiese am Main. Auch wer selbst nicht gläubig ist, kann aus dem Feiertagsgesetz Vorteile ziehen.

Und für alle, die auch an diesem Tag unbedingt Trubel haben wollen: Zoos, Museen und Schwimmbäder sind am Karfreitag in der Regel geöffnet.


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Monja Stolz 14 Artikel

Monja Stolz ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins.

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